Foto: animaflora - Fotolia.com
Bauzaun mit Vorhängeschloss verschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Recht

Vorsicht mit Subunternehmen - diese Fehler kosten Existenzen

Sozialversicherungsprüfung, Horrornachzahlung, Insolvenz: Gregor F. hat Subunternehmer beschäftigt und den Höchstpreis gezahlt. Vorwurf: Beschäftigung Scheinselbstständiger. Wie Sie rechtssicher mit Subunternehmen arbeiten, lesen Sie hier.

  • Diesen Unternehmer hat es voll erwischt: Subunternehmen für Trockenbauarbeiten beschäftigt, vom Zoll keine Beanstandung, aber dann kam die Deutsche Rentenversicherung. Vorwurf: Beschäftigung Scheinselbstständiger. Kosten: 180.000 Euro.
  • Die Argumente der Rentenversicherung wiegen schwer: Die Subunternehmer seien wie Angestellte behandelt worden, für längere Zeit, nach Stunden vergütet. Da helfe auch kein Gewerbeschein, um als selbstständig zu gelten.
  • Subunternehmen zu beschäftigen ist aber grundsätzlich gestattet und ohne schwere finanzielle Folgen möglich. Beachten Sie die 6 Tipps von Rechtsanwalt Michael Klatt und Sie stehen auf der sicheren Seite.

180.000 Euro. Diese Nachzahlung fordert die Deutsche Rentenversicherung von Gregor F. (Name geändert). Der Vorwurf: Die Tischlerei habe für Trockenbauarbeiten jahrelang Scheinselbstständige beschäftigt. Die Konsequenz: 2016 hat F. Insolvenz angemeldet. Auch ein Strafverfahren läuft gegen den Unternehmer noch.

[Tipp: Sie wollen beim Thema Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!]

Gewerbeschein ist nicht genug

Dabei sah er sich sozialversicherungsrechtlich auf der sicheren Seite. Der Chef von drei Mitarbeitern hat über den Zeitraum von etwa zwei Jahren für verschiedene Tätigkeiten selbstständige Subunternehmer beschäftigt. Jeder dieser Subunternehmer war mit einem Gewerbe in Deutschland angemeldet, die Gewerbescheine hatte sich F. zeigen lassen. Sogar der Zoll hatte vor ein paar Jahren die Trockenbauer auf einer von F's Baustellen kontrolliert und nichts beanstandet. Das alles war allerdings nicht genug, wie F. nun feststellen musste.

6 Fehler bei Verträgen mit Subunternehmern

Manche Aufträge können Betriebe nur mit Hilfe von Subunternehmern stemmen. Damit die Zusammenarbeit kein Fiasko wird, sollten Sie diese 6 Fehler bei Verträgen vermeiden.
Artikel lesen

Subunternehmer nicht leichtfertig anstellen

So kommt die Deutsche Rentenversicherung zu dem Schluss, Gregor F. habe zumindest bedingt vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen. Die klare Botschaft: Subunternehmer sind kein Selbstbedienungsladen. Als Fachanwalt für Sozialrecht kennt Michael Klatt die Probleme. Er rät, nicht leichtfertig Subunternehmer anzustellen. „Das Hauptzollamt kontrolliert massenweise Baustellen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit“, warnt der Experte.

„Es ist gängige Praxis, im Trockenbau mit Subunternehmern zu arbeiten“, sagt Klatt. Grund seien branchenüblich starke Schwankungen in der Auftragslage. Der Unternehmer zieht einen größeren Auftrag an Land, der für die Dauer einiger Wochen oder Monate eine Aufstockung des Personals erfordert. Das sei grundsätzlich auch möglich.

Beschäftigt wie Festangestellte – das urteilt die Rentenversicherung

Gregor F. aber habe nach Ansicht der Rentenversicherung seine Subunternehmer nicht wie selbstständige Gewerbetreibende, sondern wie abhängig Beschäftigte für sich arbeiten lassen. Das hätte das Gesamtbild der Arbeitsleistung ergeben: Die Arbeiter hätten für einen längeren Zeitraum ihre gesamte Arbeitsleistung dem Betrieb zur Verfügung gestellt. Ihre Arbeiten waren von denen der Festangestellten nicht zu unterscheiden. Sie nutzten Werkzeug und Firmenwagen des Unternehmens von F. und erhielten eine Stundenvergütung, die unterhalb der üblichen Einnahmen von Selbstständigen lag.

Sechs Tipps für Rechtssicherheit mit Subunternehmern

Welche Regeln müssen bei der korrekten Auftragsvergabe an Subunternehmer beachtet werden? Rechtsanwalt Michael Klatt kennt die Antwort. Er hat eine Checkliste mit sechs Punkten aufgestellt.

Für Rechtssicherheit: Das sollten Sie beachten

  • Halten Sie das Auftragsverhältnis mit einem Subunternehmer vertraglich genau fest. Dazu gehören Inhalte, wie:
    - Dauer des Auftrags,
    - Beschreibung der konkreten Vertragsinhalte,
    - die Bereitstellung von Arbeitsmitteln,
    - Arbeiten in eigener oder fremder Betriebsstätte sowie
    - die Klarstellung eines Auftrags- bzw. Werkverhältnisses.
    „Das sind die typischen Bewertungskriterien bei der Prüfung durch die Rentenversicherung“, erklärt Klatt. Häufiger Fehler: „Viele Unternehmer haben nur mündliche Verabredungen getroffen.“
  • Vermeiden Sie Regelungen zur Zeiteinteilung. „Stundenlohn und Zeitvorgaben sind typische Arbeitnehmereigenschaften und sollten daher dringend vermieden werden“, erklärt der Fachanwalt für Sozialrecht.
  • Leiten Sie bei längerer und/oder regelmäßiger Zusammenarbeit ein Statusfeststellungsverfahrens nach § 7 SGB IV ein. Das ist sinnvoll bei einer Zusammenarbeit ab sechs Monaten. Dabei wird vor Beginn des Auftragsverhältnisses eine Statusentscheidung von der Rentenversicherung angefordert. Die klärt innerhalb von drei Monaten, ob der Subunternehmer als selbstständig tätig angesehen wird. „Damit ist man definitiv abgesichert“, so Klatt.

Für Rechtssicherheit: Das soll der Subunternehmer bestätigen

  • Fragen Sie den Subunternehmer nach einem Befreiungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung. „So stellen Sie sicher, dass für die Tätigkeiten keine Sozialversicherungsentgelte zu zahlen sind“, erläutert Klatt.
  • Der Subunternehmer muss für mehrere Auftraggeber tätig sein. Fordern Sie von ihm dafür eine Bestätigung an. „Die Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber ist typisches Merkmal einer Arbeitnehmerstellung“, sagt Klatt. Viele Subunternehmer haben mehrere Auftraggeber. Das sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.
  • Der Subunternehmer sollte weitere abhängig beschäftigte Mitarbeiter beschäftigen. Fordern Sie auch dafür eine Bestätigung an. Das ist ein wichtiger Nachweis für Selbstständigkeit. „Hat der Subunternehmer keine Mitarbeiter, müssen Sie besonders großen Wert auf die Einhaltung aller anderen Punkte legen“, mahnt Klatt.

Im Zweifel hilft der Anwalt

Klatt rät zudem: Lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten. Innungsmitglieder können sich zum Beispiel an die Experten ihres Fachverbandes oder der Kreishandwerkerschaft wenden.

Wer diese Punkte beachte, könne die Gefahr von Beitragspflichten weitestgehend ausschließen. Voraussetzung: „Natürlich müssen die vertraglichen Verhältnisse und die Verhältnisse vor Ort deckungsgleich sein und sich belegen lassen“, erklärt Michael Klatt.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Achtung: Schärfere Regeln für Arbeit mit Subunternehmen

Seit 1. Juli gilt eine neue Regelung bei der Hauptunternehmerhaftung. Die BG Bau sagt, worauf Betriebe bei ihren Subunternehmern achten sollten.
Artikel lesen

Betriebsprüfung unter Corona: Wann prüft das Finanzamt?

Während der Corona-Pandemie gibt es weniger Betriebsprüfungen. Dennoch müssen kleinere Betriebe aufpassen, sonst fließt vielleicht der halbe Jahresgewinn in die Nachzahlung.
Artikel lesen

6 böse Fehler in der Betriebsprüfung

Abgenervt von den Betriebsprüfungen durch das Finanzamt? Den Prüfern geht es ganz genauso. Das ist Ihre Chance: Wer sich den Steuerprüfer nicht zum Feind macht, kann leicht ein paar tausend Euro sparen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Schwarzgeld-Verdacht: Passt der teure Lebensstil nicht zu dem Privatentnahmen, vermutet das Finanzamt Steuerhinterziehung.

Steuern

12 Fallen: So decken Betriebsprüfer Geschäfte ohne Rechnung auf

Tipps vom eigenen Bruder, zwielichtige Subunternehmer, Darlehen vom Ehegatten oder ein teurer Lebensstil: So kommt das Finanzamt Schwarzgeld auf die Spur.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Euro-Schein und Euro-Münzen mit Werkzeug

Arbeitsrecht

Minijob auf Abruf: wöchentliche Arbeitszeit festlegen

Wer seine Minijobber auf Abruf beschäftigt, sollte eine wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festschreiben. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.

    • Personal, Recht
zwei Männerunterschiedlicher Hautfarbe auf einer Baustelle

Politik und Gesellschaft

Immer mehr Geflüchtete arbeiten als Fachkräfte

Zwei Studien nehmen die Erwerbstätigkeit von Geflüchteten in den Blick und vermelden steigende Beschäftigungszahlen.

    • Personal, Personalbeschaffung, Politik und Gesellschaft
Entspannte Mütter, entspannte Kinder: Attraktiv für Frauen mit Familien sind Arbeitgeber dann, wenn sie flexible Arbeitszeiten anbieten.

Ideen sind gefragt

4 Tipps: So werden Betriebe attraktive Arbeitgeber für Mütter

Flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Ferienaktionen: Darauf sollten Betriebe setzen, die Mütter beschäftigen wollen. Doch auch andere Kleinigkeiten machen den Unterschied.

    • Personal