Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnverordnungen für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gebäudereinigerhandwerk gebilligt. Bereits Ende letzten Jahres hatten sich die Tarifpartner auf die neuen Lohnuntergrenzen geeinigt.
Die drei Verordnungen sollen zum 1. März 2018 in Kraft treten, teilt die Bundesregierung mit. Künftig müssen die neuen Branchenmindestlöhne deshalb auch von Betrieben gezahlt werden, die nicht tariflich gebunden sind. Laut Bundesregierung gelten sie auch für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, um hier zu arbeiten.
Hintergrund: In Deutschland gibt es derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro. Darüber hinaus können die Tarifvertragsparteien auch Branchenmindestlöhne vereinbaren. Voraussetzung ist, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Per Rechtsverordnung kann die Bundesregierung die branchenbezogenen Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären, wie sie es für das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Gebäudereinigerhandwerk getan hat. (aml)