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Inhaltsverzeichnis

Baurecht

Mindestlohn? Wen interessiert der Mindestlohn?

Bei der Vergabe fordern öffentliche Auftraggeber ganz selbstverständlich Mindestlohn-Erklärungen ein. Der Haken aus Sicht der Unternehmerin Nancy Nielsen: Niemand wisse, ob tatsächlich korrekte Löhne gezahlt werden. Es fehle an Kontrollen – und an Konsequenzen.

Auf einen Blick:

  • Die Mindestlohnerklärung sei nicht mehr als ein Freibrief, mit dem sich die öffentliche Hand ihrer Verantwortung entziehe, sagt Nielsen.
  • Unternehmen haften für Nachunternehmer, die keine Mindestlöhne zahlen. Öffentliche Auftraggeber sind davon ausgeschlossen.
  • Daran wird auch das neue Wettbewerbsregister nichts ändern. Es soll die Kontrollen vor der Vergabe erleichtern, doch nach der Vergabe bleibt alles beim Alten.
  • Was rechtfertigt die Sonderstellung der öffentlichen Hand? Das Bundeswirtschaftsministerium lässt diese Frage unbeantwortet.

Nancy Nielsen hat es immer wieder erlebt: „Die öffentliche Hand vergibt Aufträge an extreme Billiganbieter. An Firmen, von denen in der Branche jeder weiß, wie mies sie ihre Leute behandeln und bezahlen.“ Ist die Mindestlohnerklärung in den Ausschreibungsunterlagen enthalten, seien die Sachbearbeiter der Kommunen fein raus, sagt die Betriebswirtin: „Durch welche Tricks ein Unternehmen seine seltsam niedrigen Preise erzielt, ist dann nicht mehr relevant.“

Nielsen beschäftigt 7 Mitarbeiter in Bad Lobenstein (Thüringen). Ihre Spezialisierung: Wandschutz. „Wir kommen, wenn der Maler seine Arbeit erledigt hat.“ Und weil ihre Leute die Wände in Einrichtungen mit großem Besucherverkehr schützen, beispielsweise in Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen, wären öffentliche Aufträge eine feine Sache. Der Haken: „Gegen Billig-Anbieter, die Ausschreibungen gewinnen, bin ich chanchenlos.“

Erfahrungen von Kollegen: „Das interessiert keine Sau.“

Wird die Einhaltung der Mindestlöhne wirklich nicht kontrolliert? Trotz etlicher Telefonate: Wir konnten keinen Unternehmer finden, der überprüft wurde, nachdem er die Mindestlohnerklärung für einen öffentlichen Auftrag abgegeben hatte. Weder durch die öffentliche Hand selbst, noch durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Stattdessen berichteten die Kollegen von anderen Erfahrungen, zum Beispiel:

  • Weil er „viel und bundesweit“ für Kommunen arbeitet, möchte ein nordrhein-westfälischer Dachdeckermeister mit der folgenden Aussage anonym bleiben: „Niemals, wir sind nicht ein einziges Mal kontrolliert worden. Ob da Meister oder Billiglöhner auf der Baustelle stehen, interessiert keine Sau.“

  • Harald Karger ist Metallbaumeister in Langenzenn bei Nürnberg: „Die Firmen, die wir beliefern, kontrollieren uns schon. Aber die öffentliche Hand? Nein, noch nie.“

  • Auch Maurermeister Herbert Lames hat in Gerolstein-Roth (Rheinland-Pfalz) „noch keine Prüfung“ erlebt, nachdem er eine öffentliche Ausschreibung gewonnen hatte.

Prüfungen in der Baubranche sind rückläufig

Leider gibt es keine Daten, aus denen hervorgeht, wie oft auf Baustellen der öffentlichen Hand die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert wird..

2016 hat die FKS insgesamt 40.374 "Arbeitgeber in Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen" überprüft. Das ist ein Rückgang gegenüber 2015. Auch im "Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe" ist die Zahl rückläufig, 2015 waren es 16.681 Kontrollen, 2016 nur noch 13.473.

Die FKS begründet den Rückgäng mit einer neuen Strategie nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Die Fahnder überprüfen die Einhaltung der Mindestlöhne vor allem in "besonders anfälligen Branchen", im Transportgewerbe weisen die Zahlen beispielsweise nach oben.

Außerdem zielt die FKS stärker auf die "schwerwiegenden Betrugsfälle". Trotz des Rückgangs der Kontrollen von Bauunternehmen ist das Volumen der verhängten Bußgelder im Baugewerbe gestiegen (von knapp 18,4 Millionen auf 20,5 Millionen Euro). Eine Auftragsgröße, ab der kontrolliert werde, existiere aber nicht, sagt ein FKS-Sprecher auf Nachfrage von handwerk.com.

Billigheimer müssen keine größeren Ängste ausstehen

Wie viele der 13.473 kontrollierten Bauunternehmer von der öffentlichen Hand beauftragt wurden, bleibt eine offene Frage, die wir im Folgenden mit einer – zugegeben – wilden Rechnung beantworten.

Am Gesamtumsatz des Baugewerbes hat die öffentliche Hand nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) einen Anteil von knapp 30 Prozent. Die öffentlichen Bauvorhaben seien allerdings relativ groß, weil sie vor allem im Tiefbau angesiedelt seien.

An der Gesamtzahl der Bauvorhaben dürften die der öffentlichen Hand also weniger als ein Drittel ausmachen. Wenn – wiederum grob gerechnet – auf jeder Baustelle nur ein Arbeitgeber tätig ist und jede fünfte Baustelle eine öffentliche wäre, ergäbe sich folgende Rechnung: 13.400 Kontrollen : 5 = 2.680.

Dieses Zwischenergebnis wiederum durch 250 Werktage geteilt, ergäbe durchschnittlich 11 Arbeitgeber-Kontrollen pro Werktag. Und das bundesweit. Gehen wir davon aus, dass auf Baustellen der öffentlichen Hand häufig mehr als ein Arbeitgeber aktiv ist, sinkt die Zahl weiter.

Natürlich ist diese Rechnung nicht mehr als eine Annäherung, vielleicht lässt sie dennoch einen Schluss zu: Die Wahrscheinlichkeit einer Baustellenkontrolle ist nicht allzu hoch, nicht auf privaten und auch nicht auf öffentlichen Baustellen. Billigheimer, die auf öffentliche Bauvorhaben aus sind, können relativ ruhig schlafen.

Die Auftraggeberhaftung gilt nicht für die öffentliche Hand

ZDB-Geschäftsführer Heribert Jöris sieht einen weiteren Punkt, hinter dem sich die Vergabestellen der öffentlichen Hand verstecken könnten: „Öffentliche Auftraggeber sind von der Auftraggeberhaftung ausgenommen. Den Kommunen kann es schnuppe sein, ob auf ihren Baustellen korrekte Löhne gezahlt werden.“

Und das sei ein großer Fehler, sagt Jöris: „Die öffentliche Hand müsste mit gutem Beispiel vorangehen.“ Stichwort: Auftraggeberhaftung.

Welches Argument rechtfertigt die Sonderstellung der öffentlichen Hand? Unsere Presseanfrage beantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nicht konkret.

Öffentliche Auftraggeber würden im Vergabeverfahren überprüfen, ob ein Unternehmen Rechtsverstöße begangen hat, heißt es aus dem Ministerium: "Ist dies der Fall, müssen oder – je nach Schwere des Verstoßes – können Unternehmen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden." Erscheine der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, müsse der öffentliche Auftraggeber das Angebot prüfen.

Das BMWi verweist auf das neue Wettbewerbsregister, das derzeit auf den Weg gebracht wird. Die schwarze Liste soll öffentlichen Auftraggebern die Überprüfung schwarzer Schafe erleichtern. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sind öffentliche Auftraggeber in der Pflicht, sie müssen abfragen, ob ein Unternehmen auf der schwarzen Liste steht.

Das Wettbewerbsregister ist damit auch nur ein zusätzliches Werkzeug, das vor der Vergabe ansetzt – genau wie die Mindestlohn-Erklärung. Auf FSK-Kontrollen und Auftraggeberhaftung hat die schwarze Liste keinen Einfluss. Stichwort: Wettbewerbsregister.

„Der Gesetzgeber handelt kurzsichtig“

Dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit unter erschwerten Bedingungen arbeite, erkennt ZDB-Geschäftsführer Jöris an: „Der Kavallerie draußen auf den Baustellen fehlt das Personal. Und mit der Prüfung ist es ja nicht getan, jeder Einsatz muss nachbereitet werden, so eine Prüfung ist ein ziemlicher Aufwand.“ Auch deshalb konzentriere sich die FKS auf die dicksten Fische: „Der Häuslebauer muss kaum fürchten, dass auf seiner Baustelle eine Kontrolle stattfinden wird.“

Aus Sicht der Wandschützerin Nielsen handelt der Gesetzgeber extrem kurzsichtig. Es sei doch verrückt, dass die öffentliche Hand die Arbeiter auf ihren Baustellen zweimal bezahle: „Einmal über das vermeintlich günstige Angebot, das zweite Mal über die Hartz IV-Gelder, die nicht wenige Billiglöhner zusätzlich kassieren dürften.“

Es gebe zwei Bereiche, in denen ein Betrieb sparen könne, sagt Nielsen: „Qualität und Personal, andere Möglichkeiten hast Du nicht.“ Sie beteiligt sich nicht mehr an Ausschreibungen: „Das System ist unfair gegenüber den Firmen, die gute Leistungen bringen. Wir übernehmen nur noch kleine Direktaufträge.“

Wurde die Einhaltung der Mindestlohnerklärung jemals bei Ihnen kontrolliert? Beteiligen Sie sich an der handwerk.com-Umfrage.

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