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Horrorkundin: Verführung missglückt, Wand verpfuscht, Maler verklagt

Diese Kundin machte ihrem Maler schöne Augen, doch der lehnte ab und ergriff unverrichteter Arbeit die Flucht. Folge: Schadensersatzklage.

Diesen Auftrag wird der Malermeister aus Nordrhein-Westfalen so schnell nicht vergessen. Dabei beginnt er ganz harmlos, berichtet das Juristen-Portal Advopedia: Ein Zahnarztpaar will die Wände eines Bungalows gestrichen haben. Der Handwerker sagt zu. Als er aber am Auftragsort erscheint, erwartet ihn ein Empfang, der mit dem Handwerkeralltag wenig zu tun hat.

Im Negligé hat ihm die Zahnarztgattin die Haustür geöffnet. Auch ein romantisch gedeckter Tisch für Zwei erwartete ihn bereits. Doch der Maler ging nicht auf das Angebot ein, er machte sich an die Arbeit. Noch vor dem ersten Pinselstrich kam es allerdings zum Streit mit der zurückgewiesenen Gattin. Da ergriff der Meister die Flucht.

Eine Quittung bekam er dennoch: Zur Zahnarztgattin gehört auch ein Zahnarzt und der schickte dem Handwerker wegen mangelhafter Malerarbeiten eine Forderung über knapp 1500 Euro.

Doch welche Mängel sollten da entstanden sein, wo der Maler noch vor dem ersten Pinselstrich das Haus verließ? Der Meister klärt vor Gericht auf: Eine Woche nach dem gescheiterten Verführungsversuch habe die Zahnarztgattin erneut bei ihm angerufen. Sie habe versucht, die Wände selbst zu streichen, was aber nicht zum erwünschten Ergebnis führte.

Die Gattin sah das natürlich anders, konnte die Richter aber weder am Amtsgericht Rheinbach, noch – in zweiter Instanz – am Landgericht Bonn von ihrer Version überzeugen.

So siegte der züchtige Handwerker. Die Klage des Zahnarztes wurde abgewiesen.

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