Für Eltern, deren Kind ab dem 1. April 2024 geboren wird, gelten neue Regeln beim Elterngeld. Das haben der Bundestag und Bundesrat beschlossen. Änderungen gibt es zum Beispiel beim Basiselterngeld: Künftig wird der gleichzeitige Bezug nur noch für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
Keine Änderungen wird es laut Bundesfamilienministerium beim Partnerschaftsbonus geben. Außerdem können Eltern, die ab April 2024 Mehrlinge oder Frühchen bekommen, auch weiterhin länger als einen Monat gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen. Die Regeln beim Elterngeldplus bleiben unverändert.
Bundestag und Bundesrat haben zudem beschlossen, dass beim Elterngeld künftig strengere Einkommensgrenzen gelten. Sie werden in zwei Schritten gesenkt:
- Für Geburten ab dem 1. April 2024 sinkt die Einkommensgrenze bei Paaren auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro im Jahr. Für Alleinstehende gilt dann eine Grenze von 150.000 Euro.
- Zum 1. April 2025 werden die Regeln für Paare weiter verschärft: Dann entfällt der Elterngeldanspruch schon bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro.
Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte noch Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, so das Bundesfamilienministerium.
Weitere Infos zum Elterngeld finden Sie auf der Website des Ministeriums.
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