Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent, das teilt die Bundesbank mit. Damit ist der Basiszinssatz nun zum dritten Mal in Folge deutlich gestiegen – zuletzt um 0,5 Prozentpunkte.
Der Basiszinssatz dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Durch die Anhebung zum Jahreswechsel werden Verzugszinsen 2024 deutlich teurer – sowohl für Betriebe als auch deren Kunden.
So funktioniert es: Als Auftragnehmer können Sie die Verzugszinsen eines säumigen Kunden mit 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz berechnen. Derzeit können Sie also 8,62 Prozent Verzugszinsen ansetzen (3,62 + 5 = 8,62).
Ein Beispiel: Einer Ihrer Kunden ist seit 60 Tagen mit einer Rechnung über 50.000 EUR in Verzug. Damit werden 994,62 EUR Verzugszinsen fällig. Vor der Erhöhung des Basiszinses waren es 936,92 Euro.
Umgekehrt wird es entsprechend teurer, wenn Sie gegenüber Ihren Lieferanten in Verzug geraten.
Tipp: Wie Sie mit Hilfe des Basiszinssatzes Verzugszinsen berechnen, lesen Sie im Beitrag So setzen Sie Verzugszinsen richtig durch.
Hintergrund: Der Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und 1. Juli nach festen Regeln angepasst. Gemäß § 247 BGB verändert er sich jeweils um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.
Was ist die Bezugsgröße? Das ist der sogenannte Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank – also der Zinssatz, zu dem sich Banken für eine Woche lang Geld von der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen können. Die EZB passt diesen Zinssatz alle 6 Wochen an. Zum 22. Dezember 2023 wurde er zuletzt um 0,5 Prozentpunkte angehoben und liegt seither bei 4,50 Prozent.
Entsprechend wurde der Basiszinssatz zum 1. Januar 2024 nun ebenfalls um 0,5 Prozentpunkte angepasst: Er liegt nun 3,62 Prozent, zuvor lag er bei 3,12 Prozent.
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