Auf einen Blick:
- Mit der Streichung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner, will die Politik Anreize für Senioren setzen, trotz Rentenbezug weiterzuarbeiten.
- Positiv ist für Frührentner: Ein Nebenjob kann jetzt nicht mehr zu einer Rentenkürzung führen. Dennoch gibt es Abzüge und Beitragspflichten.
- Was das finanziell für Frührentner mit Nebenjob bedeutet, haben Forscher für drei Fallbeispiele berechnet. Singles haben die meisten Abzüge.
Seit Jahresanfang gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Für Frührentner mit Nebenjob bedeutet das: Sie müssen jetzt keine Rentenkürzung mehr fürchten. Lange Zeit lag die Hinzuverdienstgrenze für sie bei 6.300 Euro pro Jahr – das entspricht umgerechnet auf den Monat etwa dem Minijob-Niveau. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze wollte die Politik einen Anreiz für Frührentner schaffen, trotz Rente weiterzuarbeiten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat jetzt untersucht, ob sich das finanziell überhaupt lohnt. Diese Frage sollten sich auch Chefs im Handwerk stellen, bevor sie einem angehenden Frührentner einen Nebenjob anbieten.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat jetzt untersucht, ob sich das netto finanziell überhaupt lohnt. Denn auch Rentner haben auf Zuverdienst Abzüge:
- Sie sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.
- Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze fällig.
Wie sich Besteuerung und sonstige Abgabenlast auf den Hinzuverdienst von Frührentnern auswirken, haben die IW-Forscher anhand von drei konkreten Fallbeispielen geprüft: darunter ein Single und zwei Ehepaare mit einer unterschiedlichen Einkommenssituation.
Fallbeispiel: Single
Für alleinstehende Frührentner haben die Forscher mehrere Fälle durchgerechnet – jeweils mit unterschiedlich hohen Renten und Einkommen. Was bedeutet zum Beispiel 15.000 Euro Rente plus ein Hinzuverdienst von 25.000 Euro unterm Strich? Singles kommen so auf ein Nettohaushaltseinkommen von 28.732 Euro im Jahr, ohne den Nebenjob hätten sie nur 13.328 Euro zur Verfügung. Laut IW führt der Hinzuverdienst bei alleinstehenden Frührentnern zu einer Abgabenlast von 38,4 Prozent.
Ist das Einkommen noch höher, steigt die Belastung weiter: Durchschnittlich 46 Prozent Abgaben hätte ein Single, wenn er zu seiner Rente noch 100.000 Euro verdienen würde. Dieser Anstieg ist laut IW darauf zurückzuführen, dass in diesem Fall der Solidaritätszuschlag fällig wäre.
Angesichts der Abgabenbelastung gehen die Forscher davon aus, dass der Anreiz weiterzuarbeiten nicht sonderlich groß ist.
Fallbeispiel: Ehepaar 1
Auch für Verheiratete haben die Wissenschaftler mehrere Kombinationen durchgerechnet. Ausgangslage beim ersten Paar: Die Frau ist als reguläre Arbeitnehmerin in Teilzeit beschäftigt und der Mann arbeitet neben dem Rentenbezug weiter. Im günstigsten Fall liegt die Abgabenbelastung bei 37,8 Prozent:
- Der Mann erhält hier eine Rente von 15.000 Euro und verdient noch 25.000 Euro hinzu.
- Mit dem Teilzeitjob erzielt die Frau 20.000 Euro im Jahr.
- Das Nettohaushaltseinkommen des Ehepaares steigt durch den Hinzuverdienst des Mannes auf 44.298 Euro im Jahr – also 15.555 Euro mehr als ohne den Nebenjob.
Ebenso wie bei Singles steigt die Abgabenlast mit dem Einkommen des Paares – und im schlechtesten Fall liegt sie bei 39,5 Prozent. Allerdings nimmt die Belastung langsamer zu. Den Forschern zufolge liegt das am Ehegattensplitting: Denn für den Erstverdiener werde dadurch der Grenzsteuersatz reduziert.
Fallbeispiel: Ehepaar 2
Die Ausgangslage beim zweiten Ehepaar ist anders: Die Ehefrau arbeitet trotz Rentenbezug weiter und der Mann ist bereits regulär im Ruhestand.
In diesem Fallbeispiel gibt es eine Konstellation, in der die Abgabenlast relativ niedrig ist (s. Fall 1 in der Tabelle). Bei nur 32,5 Prozent liegt sie, wenn die Frau 25.000 Euro verdient und mit 10.000 Euro relativ wenig Rente bekommt – zum Beispiel durch Kinderbetreuungsauszeiten oder Teilzeitarbeit. Gleichzeitig bezieht der Mann im Beispiel 15.000 Euro an Rente. Das Nettohaushaltseinkommen des Ehepaares steigt durch den Hinzuverdienst der Frau auf 39.092 Euro pro Jahr, ohne den Job hätten die Rentner 22.313 Euro zur Verfügung. Urteil der Forscher: In dieser Konstellation lohnt es sich am ehesten weiterzuarbeiten.
Steigen jedoch Renteneinkommen des Mannes oder das Arbeitseinkommen der Frau, steigt die Abgabenbelastung zunächst an. Sie sinkt allerdings wieder leicht, wenn beide Ehepartner jeweils ein Renteneinkommen von 25.000 Euro pro Jahr verfügen. Begründung der Forscher: Das Ehepaar hat im Arbeitsleben recht hohe Steuern gezahlt, die nun durch die Abzugsfähigkeit der Sozialbeiträge auf das Arbeitseinkommen wieder gemindert werden.
Abgabenbelastung: Welche Jobs rentieren sich am ehesten?
Laut IW ist die Zahl der Menschen, die im Alter hinzuverdienen bislang relativ gering. Ob der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze daran etwas ändert, bleibe abzuwarten. Angesichts der hohen Abgabenbelastung wagen die IW-Forscher allerdings eine Prognose, dass die Gesetzesänderung den Fachkräftemangel kaum abmildern wird.
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