Bei den Abgabefristen für Steuererklärungen ist die Finanzverwaltung noch im Corona-Modus: Aufgrund der Corona-Folgen hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2022, 2023 und 2024 kräftig verlängert.
Doch die Frist 2022 rückt nun sehr schnell näher.
Abgabefristen ohne Steuerberater
- Besteuerungszeitraum 2022: 30. September 2023. Da der 30. September auf einen Samstag fällt, ist die Deadline Montag, der 2. Oktober.
- Besteuerungszeitraum 2023: 30. August 2024. Auch hier handelt es sich um einen Samstag, folglich ist die Abgabe spätestens am Montag, 2. September 2024 fällig.
- Besteuerungszeitraum 2024: 31. Juli 2025. Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss jetzt wieder die normale Abgabefrist beachten, die jeweils Ende Juli des Folgejahres endet
Abgabefristen mit Steuerberater
- Besteuerungszeitraum 2022: 31. Juli 2024
- Besteuerungszeitraum 2023: 31. Mai 2025. Das ist ein Samstag, damit endet die Frist also am 2. Juni 2025.
- Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026
- Besteuerungszeitraum 2025: 28. Februar 2027.Das ist ebenfalls ein Samstag, folglich ist der Deadline der 1. März 2027. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten auch für Betriebe mit Steuerberater wieder die normalen Abgabefristen.
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