24.08.2010
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Urteil

Zahlungszwang trotz unprüfbarer Rechnungen

Der Bundesgerichtshof macht Schluss mit einer Unsitte am Bau: Auftraggeber dürfen nun nicht mehr die Bezahlung kompletter Rechnungen verweigern, wenn die Rechnung angeblich nicht prüfbar ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Bauunternehmer. Die jahrzehntelang übliche Praxis, Rechnungen zurückzuweisen, wenn auch nur ein einzelner Abschnitt nicht prüfbar war, habe nun ein Ende sagt Heike Rath von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Das BGH-Urteil verpflichte den Auftraggeber nun zur Zahlung, sagt Heike Rath von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Lediglich die Bezahlung des beanstandeten Teils der Rechnung könne der Kunde bis zur Klärung zurückhalten.



"Nicht prüfbare Rechnungen sind Exoten“, berichtet Rath. In der Regel diene das Argument nur dazu, Auszahlungen hinauszuzögern. "Das war eine regelrechte Einladung zum Missbrauch."

(jw)

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