Justizwahnsinn
Zahlungsziel: Gut gemeint, schlecht gemacht
Danke! Liebe Bundesregierung, dass Du ein EU-Gesetz in nationales Recht übersetzen willst, ist ganz toll – für die Auftraggeber der Betriebe. Die können sich bald nämlich noch mehr Zeit lassen mit dem Bezahlen. Echt, super.
Es gibt einen Grundsatz, der ist nachvollziehbar und sogar Gesetz. Grob vereinfacht steht in Paragraf 641 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Wer eine Leistung abnimmt, muss sie zahlen. Und zwar umgehend. Schön. Doch die EU will mehr. Was gut ist, ist nicht gut genug, die Zahlungsfristen sollen kürzer werden, die Liquidität der Betriebe steigen. Leider könnte dieser Schuss gründlich nach hinten losgehen.
Die deutsche Bundesregierung muss die EU-Richtlinie gegen Zahlungsverzug in nationales Recht umsetzen und verkehrt die positive Zielsetzung – man glaubt es kaum – ins Gegenteil. Hallooo??? Ja, drei Fragezeichen sind hier nicht übertrieben, denn der neue BGB-Zusatz 271a wird die Zahlungswelt auf den Kopf stellen.
Der neue Normalfall: 90 Tage Zahlungsziel – lesen Sie Seite 2.
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Das BMJ hat laut oben genanntem Bericht in einem Referentenentwurf Zahlungsfristen für Werkleistungen nachteilig geändert. Daraus resultiert unter Umständen, dass erst nach 90 Tagen ein Auftragnehmer sein Geld bekommt.
Mein Vorschlag: Diese Herren Referenten, besser gesagt „Gaunervereinigungen“, müssen ab sofort erst nach 90 Tagen ihr Gehalt bzw. jede sonstige Extra-Vergütung erhalten dürfen. Ferner müssen zukünftig in Form einer Leistungsüberprüfung und damit verbundene Abnahmen (dort lassen sich auch Mängel feststellen) stattfinden, um die Gehaltszahlung freizugeben oder zu verweigern.
Gleiches „Unrecht“ für alle!!!
PS: Sicherlich werden sich aus der Handwerkerschaft eine Vielzahl an „Gehaltsprüfern“ finden lassen!!!
Die Handwerker werden schon durch die VOB stark eingeschränkt Abschlagszahlung sind nach 3 Wochen fällig, Schlussrechnung nach 2 Monaten. Zahlungen sind zügiig auszuführen, aber die Kunden die nicht die Zahlungfrist ausschöpfen, sind Mangelware. Es tut mir leid, hier ist die VOB nachbesserungsfähig. Eine Leistung ist sofort nach Fertigstellung zu bezahlen. Wenn ich nach ALdi gehe muss ich auch an der Kasse meine Ware sofort bezahlen. Fallbeispiel 1: Kunde zahlt Abschlagsrechnung nicht, Auftraggeber muss abmahnen, darf aber die Arbeiten nicht einstellen. So können leicht 4 Wochen in das Land gehen, wo der Auftragnehmer letztendlich die Gefahr eingehen muss, kein Geld zubekommen, bzw. dieses auf dem Klageweg einzufordern. Fallbeispiel 2: Kunde zahlt aufgrund angeblicher Mängel nicht ... Warum kann der Handwerker nicht verlangen, dass der in Frage stehende Rechnungsbetrag bei einem Notar hinterlegt werden muss. Dann kann in Ruhe ein Gericht die Streitfrage klären. Für Auftraggeber die Mängel vorschieben um sich ihrer Zahlungspflicht zu entziehen, für die würde sich diese Taktik nicht mehr lohnen, denn das Geld stände dann so nicht mehr zur Verfügung.
Ich habe das mit verschiedenen Kollegen diskutiert. Gerade die Unternehmer, die für den öffentlichen Bereich arbeiten, beklagen sich darüber, dass einige Kommunen schleppend zahlen. Mit dem geplanten Gesetz wird das Unrecht dann zum Regelfall werden. Wir sind schon jetzt die heimlichen Kreditgeber der öffentlichen Hand. Wenn im Ausland gebaut wird, kommt der Handwerker erst, wenn schon Geld geflossen ist, da wird im Voraus bezahlt. Bei uns: Der Handwerker fängt schon einmal an, bringt seine Maschinen und das Material auf die Baustelle und beginnt mit den Arbeiten. Dann fährt er nach Hause und schreibt die Rechnung in der Hoffnung, dass auch ein Zahlungseingang erfolgt. Und das kann dauern. Gerade Bauhandwerker sind als Subunternehmer für Bauträger und Generalunternehmer tätig. Und die werden das ausnutzen, das steht doch fest. Mit dem 271a hätten sie dann sogar eine Begründung, sie könnten sich auf das Gesetz berufen! Das kann doch so nicht gewollt sein. Es ist aus meiner Sicht völlig eindeutig, dass die Auftraggeber die Kann-Regel als Tatsache in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben werden.
Zahlungsfristen ???? Wenn es einen Zusammenhang zwischen einem langen Familiennamen und den daraus resultierenden Verschleppungstaktiken beim Erstellen von notwendigen Gesetzen gibt, dann steht der Name Leutheuser - Schnarrenberger dafür ! Es ist schon eine ganz schlechte "Tradition", daß ausgerechnet die FDP das Justizministerium immer zugeschanzt bekommt oder beansprucht. Mit entsprechenden Ergebnissen. Das Resultat ist, wie auch dies Beispiel zeigt, entsprechend schlecht. Die Banken haben immer restriktivere Kreditbedingungen. Das heisst, die Eigenkapitaldecke eines Unternehmens würde auf diese Art noch mehr ausgedünnt. Vor allem die öffentliche Hand zeichnet sich durch häufig schlechte Zahlungsmoral und ausgebuffte Verschleppungsstrategien aus. Man sieht mal wieder, wie das gute zwar gewollt, aber durch unfähige Bearbeitung das Gegenteil erreicht wird. Das braucht sich die betreffende Partei über ihre Talfahrt nicht zu wundern.