01.10.2012
0 Bewertung(en) Rating
Schriftgröße

So setzen Sie Ihr Recht auf Bezahlung durch!

Zahlungsmoral: Klare Linie im Vertrag!

Es gibt sie – diese Kunden, bei denen man nicht so richtig weiß, ob es gut gehen wird oder nicht. Da stellt sich eine Frage: Was lässt sich rechtlich absichern? Und wann können Sie die Arbeit einstellen?

Sind Sie sicher?
Sind Sie sicher? - Oft machen es Handwerkern zahlungsfaulen Kunden zu leicht, indem sie sich nicht vertraglich absichern.
Oft machen es Handwerkern zahlungsfaulen Kunden zu leicht, indem sie sich nicht vertraglich absichern.
BilderBox.com

Vertraglich lässt sich vieles regeln – aber nicht alles sei sinnvoll, meint Bernd Hinrichs, Fachanwalt für Baurecht aus Aurich: „Gerade bei Fälligkeiten, Mahnkosten und Verzugszinsen gibt es gute gesetzliche Regelungen, auf die man nicht ausdrücklich in einem Vertrag oder eine Rechnung hinweisen muss!“ Zwar seien auch Abweichungen von diesen Regelungen möglich. „Aber die sind lassen sich auf Privatkunden oft nicht anwenden.“

Sinnvoller sei es, sich auf andere Aspekte zu konzentrieren, um das Risiko eines Forderungsausfalls zu senken:

1. Konkretisieren Sie Ihre VerträgeEine der wichtigsten Maßnahmen, um Forderungen abzusichern, seien eine vollständige Leistungsbeschreibung und eine saubere Kalkulation, betont Hinrichs:

  • Sind die auszuführenden Leistungen im Vertrag nicht ausreichend beschrieben, dann lässt sich später schwerer beurteilen, ob ein Werk mangelhaft ist.
  • Auch wenn es um nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden geht, lässt sich so besser entscheiden, ob die Änderung noch Teil der vereinbarten Leistung oder eine zusätzliche kostenpflichtige Leistung ist.
  • Ebenso wichtig ist, dass der Preis sauber kalkuliert wurde. Hat sich ein Handwerker verkalkuliert oder ist ihm ein Schreibfehler unterlaufen, dann ist es fast unmöglich, davon noch abzuweichen.

Nächste Seite: Ihr Recht auf Arbeitsverweigerung – Abschlagszahlungen machen es möglich

 
1 | 2 ... | 4
Ist dieser Artikel für Sie hilfreich?