Gehalt
Wo Lohnwucher beginnt
Wie gering darf ein Lohn sein, bevor er sittenwidrig ist? Über diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Herausgekommen ist eine klare Richtlinie.
Sittenwidrig sind Löhne nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wenn sie weniger betragen als zwei Drittel des in Branche und Wirtschaftsregion üblichen Lohnes.
Welcher Lohn wiederum „üblich" ist, hänge vom Einzelfall ab. Der Tariflohn sei immer dann maßgeblich, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitgeber in der Branche nach tariflichem Lohn vergüten. Eine Tarifbindung sei dabei nicht vorausgesetzt.
Zugrundezulegen sei die reine Stunden- oder Monatsvergütung. Zulagen und Zuschläge werden nicht berücksichtigt.
Wenn ein Chef also eine solche sittenwidrige Vereinbarung getroffen hat, ist sie laut BAG nichtig, Der Arbeitnehmer habe Anspruch auf die übliche Vergütung.
Das gelte auch, wenn eine Vergütung bei Abschluss des Arbeitsvertrags nicht zu beanstanden war, sie aber durch die Entwicklung des Tariflohns wucherisch geworden ist.
(bw)
