Regeneration
Wie viele Pausen sind genug?
Erst abmahnen, dann kündigen
Ihr Recht: Wenn einzelne Mitarbeiter zu viele Pausen einlegen, können Sie dagegen vorgehen.
Voraussetzung: eine betriebliche Regelung. „Gerade bei kleineren Betrieben gibt es hier Nachholbedarf“, weiß Fachanwältin Greinert. Fehlt eine solche Regelung, können Sie sie neu einführen.
Gefahr: Ohne betriebliche Regelung können Gerichtsverfahren zulasten des Arbeitgebers ausgehen. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer angibt, dass sein Handeln im Betrieb üblich war, und der Chef nichts anderes nachweisen kann.
Abmahnung: Vor der Kündigung kommt die Abmahnung. Dafür reicht ein einmaliger Verstoß gegen die betriebliche Regelung aus. Das Schreiben muss Datum, Uhrzeit und die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens enthalten, außerdem den Hinweis, dass bei Wiederholung die Kündigung droht.
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung: Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit vorsätzlich falsch erfasst, kann der Arbeitgeber eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. In diesem Fall ist eine Abmahnung nicht erforderlich.
