22.09.2011
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So setzen Sie Forderungen durch!

Wie viele Mahnungen sind genug?

Erste Mahnung, zweite, dritte ... - muss das wirklich sein? Nein! Bei zahlungsfaulen Kunden können Sie sich viel schneller wehren. Wann und wie Sie die Schraube anziehen? Das lesen Sie hier!

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Foto: bilderbox.de

Wenn Kunden Zahlungen verzögern, ist ihnen das oft nur möglich, weil Handwerker zu nett sind und ihre Rechte nicht richtig nutzen. Welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, weiß Rechtsanwalt Stefan Hansch aus Hamburg:

1. Schritt: Eine Mahnung ist genug!
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass ein Schuldner erst drei Mahnungen erhalten muss, bevor ein Handwerker rechtliche Schritte einleiten darf.



"Wenn der Handwerker schon in der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum angibt und mit einem Hinweis versieht, dass der Kunde mit dessen Ablauf in Verzug gerät, ist eine Mahnung rein rechtlich nicht mehr erforderlich", erläutert Hansch.

Konkret können Sie das so formulieren:
"Bitte überweisen Sie den vollständigen Betrag bis zum X.Y.2011. Wir weisen darauf hin, dass Sie dreißig Tage nach Zugang und Fälligkeit dieser Rechnung in Verzug geraten"

Ihnen ist eine solche Formulierung in der Rechnung zu direkt?
Wenn Sie darauf verzichten, kommen bei Verzug um eine Mahnung nicht herum. "Dann genügt aber eine einzige Mahnung", betont Hansch.

"Viele Betriebe schicken aus reiner Höflichkeit noch eine zweite oder dritte Mahnung, aber rechtlich haben die keine Bedeutung."

Entscheidend ist bei der ersten Mahnung nur eins: "Sie muss dem Schuldner nachweislich zugegangen sein." Also per Einschreiben, durch einen Boten oder unter Zeugen überreicht.

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