24.09.2009
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Steuern

Wie viel darf ein Steuerberater kosten?

Steuerberater sind für viele Unternehmer unverzichtbare Helfer und Ratgeber. Ins Grübeln kommt so mancher Mandant jedoch, wenn er die Rechnung des Experten in Händen hält.

von Jörg Wiebking

Verstehen Sie so richtig die Abrechnung Ihres Steuerberaters? Gebührenverordnung,Gegenstandswert und Zehntelsätze erschließen sich nicht jedem auf den ersten Blick – das Euro-Zeichen hinter dem Endbetrag dafür um so mehr. Wer es genauer wissen will, muss seinen Steuerberater danach fragen, oder sich selbst mit der Steuerberatergebührenverordnung beschäftigen. Denn die regelt detailiert, was der Experte abrechnen darf.



Die Gebührenverordnung sieht Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren vor.

1. Wertgebühren: Am kompliziertesten sind die Wertgebühren. Sie berechnet der Steuerberater für die Buchführung, das Erstellen der Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnungen und für Steuererklärungen. Die Wertgebühren richten sich dabei nach dem Wert dieser Aufgaben, dem sogenannten Gegenstandswert. Der Gegenstandswert der Einkommensteuererklärung ist zum Beispiel die Summe der Einkünfte. Als Gegenstandswert der Buchführung gilt entweder der Jahresumsatz oder die Summe der Aufwendungen - jenachdem, welcher Betrag höher ist. Jedem Gegenstandswert ist in einer von fünf Tabellen der Gebührenverordnung eine „volle Gebühr“ zugeordnet. Wie viel von dieser vollen Gebühr der Steerberater abrechnen darf, wird von der Gebührenverordnung jedoch begrenzt: Sie legt für jede Tätigkeit einen oberen und einen unteren Gebührensatz fest, die der Steuerberater nicht über- oder unterschreiten darf.Für eine durchschnittlich umfangreiche und durchschnittlich schwere Arbeit muss der Steuerberater dann den Mittelwert zwischen unterem und oberem Zehntelsatz wählen - die sogenannte Mittelgebühr.

Ein Beispiel für die Berechnung von Wertgebühren: Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro sieht die Tabelle A eine volle Gebühr (10/10) von 1046 Euro vor. Der Steuerberater darf einen Zehntelsatz zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr berechnen. Der mittlere Zehntelsatz wäre demnach 3,5/10. Bei einer durchschnittlich aufwendigen Steuererklärung dürfte der Steuerberater eine Wertgebühr von 366,10 Euro =1046 Euro*(3,5/10) berechnen, höchstens jedoch 627,60 Euro = 1046 Euro*(6/10).

Doch wann kommen niedrige oder höhere Zehntelsätze zur Anwendung? „Im Regelfall wird ein Steuerberater die Mittelgebühr anwenden“, berichtet Jens Hanspach, Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich. Ansonsten müsse sich ein Steuerberater im Prinzip am Schwierigkeitsgrad und seinem Haftungsrisiko orientieren, sagt Hanspach. „Ein normaler Jahresabschluss ist zum Beispiel mit der Mittelgebühr zu berechnen, aber wenn ein Handwerker neben der Steuerbilanz für das Finanzamt auch eine eigene Handelsbilanz für seine Bank anfordert, dann ist das eindeutig mehr Aufwand.“ Je mehr eigene Leistungen ein Mandant erbringt, desto eher werde der Steuerberater unter der Mittelgebühr bleiben.

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1 Kommentar zu "Wie viel darf ein Steuerberater kosten?"

  1. WMüllmann - 10.11.2011, 16:32 Uhr (Kommentar melden)

    Bin Österreicher. Was ist der Mindestinhalt des Jahresabschluss-Berichtes von Steuerberatern - bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner? Für wen sind diese Inhalte gedacht? Danke!