27.08.2012
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Fliesen-Urteil erweitert Haftung von Verkäufern

Wer zahlt für die Mängel am Material?

Wie haftet ein Handwerker, wenn er mangelhaftes Material verbaut, das der Kunde selbst besorgt hat, zum Beispiel im Baumarkt?
Frerichs: Verarbeitet ein Handwerker Material, das der Kunde selbst bei einem Dritten gekauft hat, dann haftet er nicht für Mängel, die auf das Material zurückzuführen sind. Hat der Kunde zum Beispiel Parkett im Baumarkt gekauft und beauftragt einen Handwerker mit dem Verlegen, dann muss der Handwerker nur für Mängel geradestehen, die durch seine Arbeit entstanden sind. Stellt sich heraus, dass das Material schadhaft war, kann der Kunde den Baumarkt in Regress nehmen - für den kompletten Austausch des Parketts. Allerdings ist der Handwerker auch nach dem BGH-Urteil weiter in der Pflicht, Material zu prüfen, bevor er es verbaut. Übersieht oder ignoriert er augenscheinliche Mängel, dann kann er aus diesem Grund gewährleistungspflichtig sein.

Meistens liefern Handwerker aber das Material und bauen es selbst ein …
Frerichs: Dann handelt es sich um einen Werkvertrag, nicht um einen Kaufvertrag. Der Handwerker schuldet dem Kunden den Gesamterfolg. Daran ändert sich durch dieses Urteil nichts. Der Handwerker muss dann das mangelhafte Material auf eigene Kosten ausbauen, dieses entsorgen, neues Material beschaffen und es wieder einbauen.

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