28.04.2010
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Urteil

Wer Lohn abrechnet, muss zahlen

Ein Arbeitgeber erstellt Lohnabrechnungen, will aber nicht zahlen. Ein Maurer musste seinen Arbeitgeber erst vor Gericht zerren, um zu bekommen, was er verdient hatte.

 - Foto: Bilderbox.de
Foto: Bilderbox.de

Der Maurer hatte zwei Monate eines Jahres für einen Bauunternehmen gearbeitet und auch Lohnabrechnungen erhalten – auf Zahlungen wartete er jedoch vergeblich. Mehr als zwei Monate nach seiner Tätigkeit verschickte der Arbeitnehmer schließlich eine Mahnung. Keine Reaktion.

Es folgten Mahnbescheid und Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Duisburg. Der Arbeitgeber führte die die Ausschlussfrist des Tarifvertrages an: Die betrage zwei Monate. Demnach hätte der Maurer die Zahlung zu spät eingefordert.



Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht. Der Arbeitgeber könne sich nicht auf die tarifliche Ausschlussklausel berufen. Damit verstoße er gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Denn mit Lohnabrechnungen erkenne ein Arbeitgeber grundsätzlich den Lohnanspruch an. Es wäre sinnwidrig, wenn der Arbeitnehmer seinen Lohn innerhalb einer Frist ausdrücklich einfordern müsse.

(bw)

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