Auf einen Blick:
- Seit 1. Januar 2023 ist im Baugewerbe ein Tarifvertrag in Kraft, der eine Wegezeitentschädigung für die Beschäftigten vorsieht.
- Das Bundesarbeitsministerium hat diesen Tarifvertrag nun für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt damit auch für nicht tarifgebundene Betriebe – allerdings nur, wenn sie bestimmte Arbeiten ausführen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat vier Tarifverträge für das Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Darunter ist auch der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV Bau 2023), in dem die Wegezeitenentschädigung geregelt ist.
Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Wie funktioniert das?
Nach dem Tarifvertragsgesetz kann das Bundesarbeitsministerium Bundes- und Landestarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten dann bundesweit oder regional für alle Betriebe und Beschäftigten einer Branche – auch für nichttarifgebundene Arbeitgeber.
Für welche Baubetriebe gilt der BRTV Bau 2023?
Für welche Baubetriebe der BRTV konkret gilt, steht in §1 Absatz 2 des Tarifvertrages.
Herausforderung: Im Text sind keine Gewerke zu finden, sondern nur konkrete Arbeiten – insgesamt sind es mehr als 40 verschiedene Tätigkeiten (Abschnitte I bis IV).
Um Betrieben bei der Selbsteinschätzung zu helfen, hat die Soka Bau einen Leitfaden entwickelt. Er soll Antworten auf folgende Fragen liefern:
- Wie sind die einzelnen Gewerke tarifrechtlich einzuordnen?
- Handelt es sich bei Tätigkeiten, die Betriebe ausführen, um eine bauliche Leistung?
Ob Maurer-, Zimmer- oder Fliesenlegerarbeiten – wir zeigen in der folgenden Tabelle, wie die Soka Bau 10 typische Tätigkeiten auf dem Bau einordnet:
Den vollständigen Leitfaden finden Sie hier.
Für welche Betriebe gilt der BRTV Bau nicht?
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) weist daraufhin, dass es auch Baubetriebe gibt, die nicht unter den BRTV Bau fallen: Dafür gebe es zwei Gründe:
- Regelung im Tarifvertrag: In Abschnitt VII sind alle Betriebe aufgeführt, die nicht in den Geltungsbereich des BRTV Bau fallen. Dazu gehöre zum Beispiel das Dachdeckerhandwerk.
- Die Große Einschränkungsklausel: Es gibt Betriebe, die zwar grundsätzlich in den Geltungsbereich der Bautarifverträge fallen, die aber über die sogenannte Große Einschränkungsklausel von der Allgemeinverbindlichkeit ausgenommen sind. Dadurch sollen Überschneidungen mit anderen Tarifverträgen vermieden werden. Laut BMAS wurde diese Klausel zuletzt am 31. Juli 2023 im Bundesanzeiger (BAnz AT 31.07.2023 B2.pdf (bundesanzeiger.de) veröffentlicht und gilt für den Bundesrahmentarifvertrag gleichermaßen.
Tipp für Betriebe: Prüfen Sie selbst, was für Sie gilt!
Der Tarifvertrag sieht viele Ausnahmen vor – manche entlassen Betriebe aus der Allgemeinverbindlichkeit, andere zwingen sie in die Tarifplicht. Daher empfehlen wir genau zu prüfen, ob der BRTV Bau für Ihren Betrieb und die von Ihnen ausgeführten Arbeiten maßgeblich ist.
Was dabei hilft: die Soka-Bau-Pflicht. Waren Sie bisher schon Soka-pflichtig? Hat sich bei Ihren Tätigkeiten nichts geändert? Dann gelten wahrscheinlich auch der BRTV Bau 2023 und die Wegezeitentschädigung für Ihr Unternehmen.
Denn laut Bundesarbeitsministerium gilt die aktuelle Allgemeinbindlicherklärung des BRTV Bau für „die gleichen Betriebe und Gewerke wie die vorhergehenden allgemeinverbindlichen Fassungen des Tarifvertrags“.
Wegezeit: Welche Entschädigungen sieht der Tarifvertrag vor?
Für Baustellen mit täglicher Heimfahrt sieht der BRTV Bau 2023 seit dem 1. Januar einen sogenannten Verpflegungszuschuss vor. Je nach Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle beträgt er 6 Euro, 7 Euro oder 8 Euro.
Mit dem Zuschuss werden laut Soka Bau Verpflegungsmehraufwendungen erstattet. Er gehöre nicht zum beitragspflichtigen Bruttolohn. Der Verpflegungszuschuss sei entweder steuerfrei oder pauschal zu versteuern.
Für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt sieht der Tarifvertrag eine Wegezeitentschädigung vor. Damit würden die Beschäftigten für die aufgewendete Wegezeit entlohnt, so die Soka. Es bestehe keine Steuerfreiheit, die Entschädigung gehöre zum beitragspflichtigen Bruttolohn.
Die Soka Bau weist zudem daraufhin, dass der BRTV Bau rückwirkend zum 1. Januar 2023 gilt.
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