Handwerker-Fahrtkosten ohne Vertrag sind heikel
Wann dürfen Sie An- und Abfahrt berechnen?
Bei kurzen Einsätzen dürfen Handwerker auch ohne Absprache den Stundenaufwand für An- und Abfahrt berechnen. Das haben zwei Gerichte entschieden - allerdings mit erheblichen Einschränkungen.
Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Stadthagen weist die Bau-Innung Hamburg hin: In dem behandelten Fall hatte der Handwerker für den Austausch von Fenstern beim Kunden gerade einmal 45 Minuten gebraucht. In Rechnung stellte der Handwerker allerdings nicht nur die Arbeitszeit beim Kunden. Er berechnete auch für die An- und Abfahrtzeiten seinen Stundenlohnsatz. Den wollte der Kunde jedoch nicht bezahlen.
Das Amtsgericht entschied zugunsten des Handwerkers: Bei kleineren Aufträgen, die nur eine Stunde oder weniger dauern, sei es üblich, die An- und Abfahrt zu berechnen.
Die Begründung des Gerichts: Der Handwerker müsse seinen Mitarbeitern diese Zeiten ja auch bezahlen, obwohl sie in dieser Zeit nichts erwirtschaften. Folglich sei es zulässig, die Kosten ohne einen ausdrücklichen Hinweis an den Kunden weiterzugeben.
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