21.04.2010
Zwölf Handwerker – eine Meinung
Verständnis für "unmoralischen" Kollegen
Er hat einen Kindergrabstein wieder abmontiert, weil er nicht bezahlt worden ist. Und er bekommt für diese Aktion von handwerk.com-Lesern Zuspruch. Reichlich Zuspruch.
Handwerker verlieren ihr Eigentumsrecht, sobald sie einen Gegenstand eingebaut haben: Diese Regelung sorgt für Zündstoff. "Warum hat man das BGB in diesem Punkt nicht schon längst novelliert?", fragt handwerk.com Leonhard Moritz.
Und Detlef Wartemann ergänzt: "Es kann doch nicht sein, das Schädiger besser behandelt werden als Geschädigte."
Die zwölf Leserstimmen zu diesem Thema finden Sie
hier
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