21.04.2010
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Zwölf Handwerker – eine Meinung

Verständnis für "unmoralischen" Kollegen

Er hat einen Kindergrabstein wieder abmontiert, weil er nicht bezahlt worden ist. Und er bekommt für diese Aktion von handwerk.com-Lesern Zuspruch. Reichlich Zuspruch.

 - Foto: Bilderbox
Foto: Bilderbox

Handwerker verlieren ihr Eigentumsrecht, sobald sie einen Gegenstand eingebaut haben: Diese Regelung sorgt für Zündstoff. "Warum hat man das BGB in diesem Punkt nicht schon längst novelliert?", fragt handwerk.com Leonhard Moritz.

Und Detlef Wartemann ergänzt: "Es kann doch nicht sein, das Schädiger besser behandelt werden als Geschädigte."

Die zwölf Leserstimmen zu diesem Thema finden Sie hier .

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