15.10.2009
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wertvolle Versicherungsscheine

Versicherungsmakler kassiert - Kunde geht leer aus!

Versicherungsscheine sind wertvoll: Wer sie aus der Hand gibt, riskiert, dass die Versicherung das Geld an den Falschen zahlt. So machte ein Versicherungsmakler Kasse.

Eigentlich sollte der Makler nur ein paar Formalitäten für seinen Kunden erledigen und ließ sich dazu die Versicherungsscheine für zwei Lebensversicherungen aushändigen. Doch dann kündigte der Versicherungsmakler beide Versicherungen und schickte mit den Kündigungsschreiben die Originalpolicen an die Versicherung. Zugleich bat er um Überweisung des Rückkaufswertes, angeblich auf ein Konto der Tochter des Versicherten. Tatsächlich landete das Geld jedoch auf dem Konto einer Bekannten des Maklers.

Der Versicherungsnehmer bemerkte den Betrug erst Jahre später. Da saß der Makler schon zahlungsunfähig in Haft. Das Opfer verklagte darauf hin die Versicherung auf Leistung. Der Bundesgerichtshof gab jedoch der Versicherung recht. Versicherungen dürften bei Vorlage eines Versicherungsscheins auf die Berechtigung des Inhabers vertrauen.

Weitere Infos:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Mai 2009, Az. IV ZR 16/08

(jw)

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