19.05.2010
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Selbsthilfe

Verein(t) im Streit mit den Banken

Wer Ärger mit der Bank hat, behält das meist lieber für sich. Doch davon profitiert nur einer: die Bank. In Selbsthilfeorganisationen und Schutzgemeinschaften finden Sie Unterstützung anderer Betroffener, Infos und wichtige Kontakte.

Die wichtigste Erkenntnis, die diese Vereine, Interessengruppen und Organisationen bieten: Sie sind nicht allein! Angesichts des hohen Ansehens, das Banken und Banker einst genossen haben, mag so mancher Handwerker noch immer an sich selbst zweifeln, wenn er Ärger mit seiner Bank oder Sparkasse bekommt. Ganz zu schweigen davon, dass natürlich niemand gerne über finanzielle Probleme spricht.

Doch die Mischung aus Scham und Angst schwächt den klaren Blick darauf, dass auch Kreditinstitute Fehler machen können. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann dann wieder für mehr Klarheit über den eigenen Standpunkt sorgen.

Jede Gruppe arbeite anders
Feste Regeln, nach denen sich Betroffene im Streit mit der Hausbank organisieren, gibt es nicht. Hier kann jeder seinen eigenen Bedürfnissen und Interessen folgen.

Die einen setzen darauf, mit Druck etwas zu bewirken und gehen vielleicht öffentlich gegen eine Sparkasse in ihrer Region an. Andere Organisationen legen ihren Schwerpunkt auf den Informationsaustausch und die Vermittlung von Kontakten - zum Beispiel zu kompetenten Rechtsanwälten und Kontenprüfern.

Keine Sammelklagen
Mit einem dürfen Sie allerdings in keiner Selbsthilfeorganisation rechnen: mit Sammelklagen. Dieses Instrument ist vor allem durch Aufsehen erregende Klagen in den USA bekannt und wirkt attraktiv, da sich Beteiligte die Kosten im Rechtsstreit teilen können. Doch in Deutschland gibt es die Sammelklage in dieser Form nicht. Allenfalls ist eine Prozessverbindung denkbar, doch das ist nur möglich, wenn es in allen Einzelprozessen um genau die gleichen Rechtsfragen und Tatbestände geht. Die Chancen auf die Prozessverbindung sind daher in Auseinandersetzungen mit Banken sehr gering.

Übrigens bieten die uns bekannten Organisationen auch keine individuelle Rechtsberatung an. Diese Aufgabe ist Rechtsanwälten vorbehalten

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Kontaktdaten von Selbsthilfeorganisationen und Schutzgemeinschaften.

Wir werden die Liste laufend ergänzen. Gerne können Sie uns auch per E-Mail Organisationen zur Aufnahme in diese Liste vorschlagen .

 
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