27.01.2009
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Urlaubsanspruch trotz langer Krankheit

Wer lange Zeit krank ist, muss nicht mehr auf bezahlte Urlaubstage verzichten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt in diesem Punkt das deutsche Urlaubsrecht. Hagelt es jetzt Kündigungen?

Bisher galt in Deutschland, dass Urlaubstage verfallen, wenn sie wegen Krankheit nicht genutzt werden konnten oder nicht bis zum Jahresende genommen wurden. Tariflich wurde die Frist teilweise bis Ende März des Folgejahres ausgeweitet.

Der EuGH entschied nun, dass ein Urlaubsanspruch nicht verfallen darf, falls der Arbeitnehmer seine Urlaubstage nicht nehmen kann. Das sei auch bei einer mehr als einen Monat andauernden Erkrankung der Fall.

Das Urteil könnte das Klima in deutschen Betrieben verschärfen. Bisher hätten deutsche Arbeitgeber die Verträge mit dauerhaft erkrankten Mitarbeitern nicht gekündigt, weil ihnen dadurch keine finanziellen Nachteile entstanden, erklärte der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer gegenüber dem Handelsblatt. "Das wird sich jetzt ändern", prophezeite der Jurist. Das Urteil zwinge Arbeitgeber dazu, vermehrt krankheitsbedingte Kündigungen auszusprechen, "um das jahrelange Auflaufen eines jährlichen Mindesturlaubs von vier Wochen zu vermeiden".

Europäischer Gerichtshof: Az. C-350/06

(jw)

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1 Kommentar zu "Urlaubsanspruch trotz langer Krankheit"

  1. mirjana - 29.08.2011, 12:37 Uhr (Kommentar melden)

    ich bin seit 14 09 2010 krankgeschrieben habe noch 17 tage urlaub von 2010 und 35 tage von 2011 da ich operiert werde und noch bis mindestens februar 2012 krankgeschrieben bin wollte ich wissen ob mein urlaub mir zu steht oder nicht