Der Fall: Ein betrunkener Autofahrer mit 0,96 Promille im Blut überfuhr eine Fußgängerin, die ohne sich umzuschauen die Straße überquerte. Die Frau wurde bei dem Unfall schwer verletzt und verklagte den Fahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Mann argumentierte, die Fußgängerin trage die Schuld, da sie verkehrswidrig über die Straße ging.
Das Urteil: Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) sah hingegen einen erheblichen Anteil der Schuld beim Fahrer. Wer betrunken Auto fahre, begehe einen groben Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und handele grob fahrlässig.
Außerdem sei davon auszugehen, dass dem Fahrer der Unfall nur deshalb unterlaufen sei, weil er betrunken war, urteilten die Richter. Das OLG unterstellte, dass ein nüchterner Fahrer in der gleichen Situation vorausschauender gehandelt und frühzeitig gebremst hätte.
Der so genannte Anscheinsbeweis spreche dafür, dass die Trunkenheit immer dann die Ursache für einen Unfall sei, wenn er sich unter Umständen ereigne, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können. Damit habe der Autofahrer die entscheidende Ursache für den Unfall gesetzt und trage 75 Prozent der Schuld. Der Fahrer muss nun 52.500 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie weitere materielle Schäden erstatten. (OLG Frankfurt, Urteil v. 25.1.2024, 26 U 11/23).
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