22.10.2009
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Datenverlust

Teures Versäumnis

Datenverlust durch Fremdverschulden? Das kann teuer werden: Denn für den Schaden, der durch die gesetzlich geforderte Datensicherung hätte verhindert werden können, haftet der Unternehmer selbst.

Die elektronische Datensicherung gehört zu einer rechtlich geforderten Selbstverständlichkeit. Jeder Unternehmer muss für sie sorgen. Im Schadensfall werden Versäumnisse als Mitverschulden bewertet, warnt Rechtsanwalt Sebastian Kraska vom Institut für IT-Recht in München. Wer Unternehmensdaten vorsätzlich oder fahrlässig vernichtet, müsse einem Unternehmer dann keinen oder kaum Schadensersatz leisten.

Der Jurist rät deshalb: "Führen Sie ein umfangreiches Datensicherungskonzept ein." Dieses sollte regelmäßige, möglichst automatische Back-ups des Datenbestandes umfassen. Eine weitere Empfehlung: einbruchssichere und feuerfeste Datensicherungsschränke. Sicherungskopien sollten langfristig verwahrt werden, um den Zugriff auf frühere Versionen des Datenbestandes zu ermöglichen. Darüber hinaus sei es hilfreich, die Arbeitsschritte zu dokumentieren und in einem sorgfältigen System zu sammeln. Und schließlich könne sich nur, wer die Datensicherung kontrolliert, des Erfolges sicher sein.

Wenn IT-Dienstleister allerdings in Betrieben eine fehlerhafte oder ungenügende Datensicherung vornehmen, kann der Unternehmer sie in der Regel zur Verantwortung ziehen. Denn diese Berufsgruppe kann die Haftung für Datenverlust in ihren AGB kaum ausschließen. Grund: Ihre Arbeiten enthalten oft Datensicherungsroutinen und die Datensicherung gehört zum Vertragskern.

(bw)

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