14.06.2012
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Fahrtenbuch statt Ein-Prozent-Regelung

Teurer Pfusch im Fahrtenbuch

Es gibt viele Gründe, aus denen der Fiskus ein Fahrtenbuch ablehnen kann. Zum Beispiel Ihre Handschrift! Drei typische Fehler, die schnell passieren!

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Foto: BilderBox.com

Fahrtenbuch statt Ein-Prozent-Regelung? Das geht nur mit einem Fahrtenbuch. Trotzdem hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil ein solches Dokument abgelehnt – aus Gründen, die im Streit mit dem Fiskus immer wieder eine Rolle spielen:

  • Die Entfernungsangaben zu ein und demselben Ziel schwankten: Mal legte der Unternehmer nur 232 Kilometer zurück, mal waren es 288 Kilometer. Die Richter machten deutlich, dass Abweichungen bei den Strecken durchaus zulässig seien, wenn der längere Weg auch der schnellere sei. Doch hier seien die Abweichungen zu groß. Es sei nicht auszuschließen, dass hier private Umwege mit verbucht wurden.
  • Die Einträge waren teilweise so unleserlich, dass sie wirklich nur der Verfasser selbst lesen konnte. Da das Fahrtenbuch jedoch nicht als Gedächtnisstütze geführt werde, sondern als Beleg gegenüber dem Finanzamt, müsse es leserlich sein.
  • Es fehlten oft Angaben zum Ziel und Zweck der Fahrten wie Name und Adresse der besuchten Geschäftspartner und der Anlass für die Fahrt.

Weitere Infos zum Thema: (jw)

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