28.11.2009
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Arbeitszeiten

Teure Kontrollen auf der Baustelle

Wer ist betroffen?
Kontrolliert werden Betriebe, in deren Branchen es Mindestlohn-Tarifverträge gibt. Im Handwerk sind das derzeit (Stand: 30. November 2009) das Baugewerbe, das Elektrohandwerk, das Dachdeckerhandwerk, die Gebäudereiniger und die Maler und Lackierer.

Was kontrolliert die FKS?
Die FKS überprüft, ob sich Unternehmen an das Entsendegesetz und an das Schwarzarbeitgesetz halten. Nach Paragraf 19, Absatz 2a des Entsendegesetzes müssen die Betriebe Anfang, Ende sowie die Dauer der Pausen und der täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen. Das gilt für alle gewerblichen Mitarbeiter, auch für Leiharbeiter. Diese Unterlagen müssen Betriebe zwei Jahre aufbewahren. So kann die FKS kontrollieren, ob ein Unternehmen den Mindestlohn zahlt. Den Nachweis müssen Betriebe auf Verlangen der Fahnder auf der Baustelle bereithalten.

Gibt es Vorschriften für die Aufzeichnungen?
„Es gibt keine gesetzlich verbindlichen Vorschriften für die Gestaltung des Arbeitszeitennachweises“, berichtet Cornelia Höltkemeier. Entscheidend sei, dass die täglich geleisteten Arbeitsstunden für die Fahnder plausibel und lückenlos nachvollziehbar sind, betont die Juristin. Daher müsse der Nachweis unbedingt die folgenden Angaben enthalten: Jahr, Monat, Name des Mitarbeiters und für jeden Arbeitstag das Datum, Anfang und Ende der Arbeitszeit sowie die Dauer der Pausenzeiten

Wie Arbeitgeber das in der Praxis regeln, bleibe ihnen überlassen, sagt Höltkemeier. Manche Firmen nutzten dafür ihre Stundenzettel. Darüber hinaus stehe es jedem Betrieb frei, den Nachweis mit weiteren Angaben für die Kalkulation und Buchhaltung sinnvollen Angaben zu ergänzen, wie zum Beispiel Aufschlägen und gefahrenen Kilometern.

In Branchen mit tariflichem Arbeitszeitenkorridor genüge es auch, monatliche Listen für jeden Mitarbeiter zu führen, die die vereinbarten täglichen Sollzeiten mit Arbeitsbeginn, Ende, Dauer und Pausen enthalten. „Dann müssen Arbeitgeber in solchen Listen nur noch Abweichungen von diesen Sollzeiten erfassen“, sagt Höltkemeier.

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5 Kommentare zu "Teure Kontrollen auf der Baustelle"

  1. Dominic Sander - 18.09.2011, 13:28 Uhr (Kommentar melden)

    Kommentar gelöscht: Aufgrund des Punktes 4.7 der handwerk.com-Netiquette wurde dieser Kommentar von der Redaktion gelöscht. Kommentare mit inhaltlichem Bezug zu diesem Artikel sind hingegen an dieser Stelle jederzeit willkommen. Die Netiquette finden Sie hier.
    Redaktion handwerk.com, 15.09.11

  2. jens - 07.05.2011, 12:52 Uhr (Kommentar melden)

    Wenn ich so einen Schwachsinn lese schwillt mir der Kamm. Der Deutsche Bauhandwerker hat wieder mal dem Schwarzen Peter, alle ausländischen Firmen können machen was sie wollen. Was kann den der Zoll bei einer Polnischen Firma prüfen, die Stundennachweise, ich lach mich kaputt. Gehen wir davon aus das die ordentlich geführt werden, kann denn der Zoll auch prüfen was diese Leute in Ihrem Heimatland ausgezahlt bekommen, klares nein!!! Die Orginalstundenzellel dieser Leute werden im Heimatland geführt und dementsprechend auch so bezahlt. Ihr Zollpappnasen

  3. Reinhard Geckler - 22.12.2009, 09:43 Uhr (Kommentar melden)

    Hat irgendjemand etwas gegen einen Unternehmer, schreibt er eine annonyme E-Mail. Wir durften einen solchen Fall erleben. Plötzlich standen zwei Beamte in Uniform (natürlich mit Pistolen im Halfter) vor unserer Türe. Unsere Mitarbeiterin im Büro wurde ausgiebig vernommen. Nachdem sie jedoch die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht vorlegte, kam es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Prüfung. Es handelte sich bei der Überprüfung nur um reine Bürokräfte (Betrieb mit drei Mitarbeiter). Dass bei der zweiten Prüfung dann gleich drei Beamte vor der Türe standen störte mich nicht, irgendwie muss auch der Staat Arbeitsplätze schaffen. Die Damen und Herren vom Zoll zogen nach Einblick in die ordentlich geführten Listen dann ab. Mich stört an dieser Sache, ein Mensch der nicht einmal den Behörden sein Gesicht zeigt, kann einen Unternehmer grundlos wie einen Krinminellen aussehen lassen. (Zollfahrzeug und Uniformen erwecken zumindest in der Nachbarschaft einen sehr harmlosen Eindruck) Wer also Vater Staat zur Arbeit anregen will, kann annonym x-beliebige Unternehmen anzeigen und den Zoll mit unnötiger Arbeit beschäftigen. - Diesen Unsinn sollte man ebenso bekämpfen wie Schwarzarbeit.

  4. Hans-Georg Sander - 11.12.2009, 09:34 Uhr (Kommentar melden)

    Die Zollfahndung hat bei unserem Steuerberater 3 Stunden die Arbeitszeitaufzeichnungen unserer Mitarbeiter kontrolliert. Dabei achten sie neben der Einhaltung von Mindestlöhnen auf das Notieren von Anfangs- sowie Endzeiten und Pausen. Diese Zeiten müssen präzise aufgeführt werden, so wie wir das schon seit einiger Zeit mit dem Bautagebuch umsetzen. Das war ausreichend für die Fahnder, so dass wir in unserer Vorgehensweise bestätigt wurden. Was für uns noch wichtig war: Diese Aufzeichnungen müssen nur auf Baustellen, nicht aber bei kleineren Reperaturaufträgen erfolgen. Und noch ein Hinweis,der uns allerdings nicht betraf: Auch Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind und nicht zur Schule gehen, müssen den Mindestlohn auf Baustellen erhalten. Die Meldung und ein Praktikantenentgelt reichen nicht.

  5. Malermeister Neppe - 05.12.2009, 17:30 Uhr (Kommentar melden)

    Was sollen wir Handwerker denn noch alles auschreiben und für Kontrollen zur Verfügung stellen ? Bald wird es so kommen das wir auch noch die Freistunden nach Arbeitsschluß oder Urlaub überwachen müssen damit unsere Mitarbeiter nicht nebenbei schwarz arbeiten. Ich weiß, dafür wird der Betriebsinhaber auch noch Verantwortlich gemacht. Darf ich dann wehnigstens Nachts schlafen oder muß ich weitere private Sachen auch noch überwachen ?