Arbeitszeiten
Teure Kontrollen auf der Baustelle
Bewaffnete Fahnder, Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister: Wer die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter nicht richtig notiert, muss sich auf einiges gefasst machen.
Oliver Eckstein hat es schon hinter sich: Der grün-weiße Dienstwagen vor der Tür, drei Mann mit Pistolen im Betrieb. „Da kriegt man einen ganz schönen Schreck“, erinnert sich der Malermeister aus Bad Lauterberg. „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, stellten sich die Männer vor, und verlangten Einsicht in die Arbeitszeitaufzeichnungen des Handwerksbetriebs. Seit 30 Jahren besteht der Familienbetrieb, nie haben sich die Ecksteins etwas zu Schulden kommen lassen - und dann das. „Was sollen denn da die Nachbarn und die Kunden denken – in so einem kleinen Ort!“ Zum Glück war auch der Beauftragte für Schwarzarbeit des Landkreises dabei. „Wir kennen uns und haben ein gutes Verhältnis, das hat die Spannung etwas abgemildert.“ Kontrolliert wurde Eckstein dennoch. „Die wollten überprüfen, ob wir die Arbeitszeiten und Pausen unserer Mitarbeiter ordnungsgemäß aufschreiben“, berichtet Eckstein. Dazu sind Betriebe bestimmter Branchen zwar seit einigen Jahren verpflichtet, doch immer wieder erleben Handwerker wie Oliver Eckstein böse Überraschungen, weil ihre Unterlagen nicht ganz den Bestimmungen entsprechen.
Dabei sagt Besuch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überhaupt nichts darüber aus, ob ein Unternehmen der Schwarzarbeit verdächtigt wird. Die Fahnder kontrollieren Baustellen und Betriebe auch ohne begründeten Verdacht – das ist ihre Aufgabe. Nach den Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes müssen Betriebe mit Mindestlohn-Tarifverträgen lückenlos die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nachweisen. „Seit das Gesetz im April auf weitere Branchen ausgedehnt wurde, wird die Überprüfung der Einhaltung der Mindestlöhne noch mehr an Bedeutung gewinnen“, erwartet Cornelia Höltkemeier von der niedersächsischen Landesvereinigung Bauwirtschaft.

5 Kommentare zu "Teure Kontrollen auf der Baustelle"
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Redaktion handwerk.com, 15.09.11
Wenn ich so einen Schwachsinn lese schwillt mir der Kamm. Der Deutsche Bauhandwerker hat wieder mal dem Schwarzen Peter, alle ausländischen Firmen können machen was sie wollen. Was kann den der Zoll bei einer Polnischen Firma prüfen, die Stundennachweise, ich lach mich kaputt. Gehen wir davon aus das die ordentlich geführt werden, kann denn der Zoll auch prüfen was diese Leute in Ihrem Heimatland ausgezahlt bekommen, klares nein!!! Die Orginalstundenzellel dieser Leute werden im Heimatland geführt und dementsprechend auch so bezahlt. Ihr Zollpappnasen
Hat irgendjemand etwas gegen einen Unternehmer, schreibt er eine annonyme E-Mail. Wir durften einen solchen Fall erleben. Plötzlich standen zwei Beamte in Uniform (natürlich mit Pistolen im Halfter) vor unserer Türe. Unsere Mitarbeiterin im Büro wurde ausgiebig vernommen. Nachdem sie jedoch die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht vorlegte, kam es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Prüfung. Es handelte sich bei der Überprüfung nur um reine Bürokräfte (Betrieb mit drei Mitarbeiter). Dass bei der zweiten Prüfung dann gleich drei Beamte vor der Türe standen störte mich nicht, irgendwie muss auch der Staat Arbeitsplätze schaffen. Die Damen und Herren vom Zoll zogen nach Einblick in die ordentlich geführten Listen dann ab. Mich stört an dieser Sache, ein Mensch der nicht einmal den Behörden sein Gesicht zeigt, kann einen Unternehmer grundlos wie einen Krinminellen aussehen lassen. (Zollfahrzeug und Uniformen erwecken zumindest in der Nachbarschaft einen sehr harmlosen Eindruck) Wer also Vater Staat zur Arbeit anregen will, kann annonym x-beliebige Unternehmen anzeigen und den Zoll mit unnötiger Arbeit beschäftigen. - Diesen Unsinn sollte man ebenso bekämpfen wie Schwarzarbeit.
Die Zollfahndung hat bei unserem Steuerberater 3 Stunden die Arbeitszeitaufzeichnungen unserer Mitarbeiter kontrolliert. Dabei achten sie neben der Einhaltung von Mindestlöhnen auf das Notieren von Anfangs- sowie Endzeiten und Pausen. Diese Zeiten müssen präzise aufgeführt werden, so wie wir das schon seit einiger Zeit mit dem Bautagebuch umsetzen. Das war ausreichend für die Fahnder, so dass wir in unserer Vorgehensweise bestätigt wurden. Was für uns noch wichtig war: Diese Aufzeichnungen müssen nur auf Baustellen, nicht aber bei kleineren Reperaturaufträgen erfolgen. Und noch ein Hinweis,der uns allerdings nicht betraf: Auch Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind und nicht zur Schule gehen, müssen den Mindestlohn auf Baustellen erhalten. Die Meldung und ein Praktikantenentgelt reichen nicht.
Was sollen wir Handwerker denn noch alles auschreiben und für Kontrollen zur Verfügung stellen ? Bald wird es so kommen das wir auch noch die Freistunden nach Arbeitsschluß oder Urlaub überwachen müssen damit unsere Mitarbeiter nicht nebenbei schwarz arbeiten. Ich weiß, dafür wird der Betriebsinhaber auch noch Verantwortlich gemacht. Darf ich dann wehnigstens Nachts schlafen oder muß ich weitere private Sachen auch noch überwachen ?