28.11.2009
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Arbeitszeiten

Teure Kontrollen auf der Baustelle

Wer ist verantwortlich?
Es gibt keine Vorschriften, wer die Aufzeichnungen führen muss. „Das kann der Arbeitgeber delegieren, doch bei Fehlern bleibt er verantwortlich“, betont die Juristin.

Was droht bei Versäumnissen?
Wer den Arbeitszeitennachweis nicht richtig führt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro belegt werden. Außerdem droht ein Eintrag ins Gewerbezentralregister – das kann zu einem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.

Was tun beim Besuch der Fahnder?
Höltkemeier rät zur Kooperation. „Unternehmer sollten nicht mauern, sondern die Unterlagen zur Verfügung stellen.“ Wer befürchten muss, dass die eigenen Aufzeichnungen nicht ganz den Vorschriften des Entsendegesetzes entsprechen, sollte den Beamten zwar Zugang gewähren, sich aber sofort mit seinem Rechtsbeitstand in Verbindung setzen. Mündliche oder schriftliche Aussagen sollten Betroffene ohne juristischen Beistand vorläufig verweigern. Wollen die Beamten Unterlagen beschlagnahmen, so sollte der Unternehmer vorher möglichst noch Kopien anfertigen.

Müssen die Fahnder so auftreten?
Der dramatisch anmutende Auftritt der FKS mit Waffen und Schutzwesten hat seinen Grund, weiß Höltkemeier. Die Waffen und Schutzwesten dienten dem Selbstschutz – insbesondere bei der Kontrolle von unübersichtlichen Großbaustellen. „Es liegt in der Natur ihrer Aufgabe, dass die FKS nicht vorher weiß, was sie bei einer Kontrolle erwartet. Und manchmal reagieren die Kontrollierten leider so, dass eine Bewaffnung angeraten ist.“ Zudem könnten die Fahnder nicht alle Betriebe überprüfen, und setzen daher auf die abschreckende Wirkung ihres Besuchs. „Das soll sich herumsprechen.“ Auch das diene der Bekämpfung der Schwarzarbeit. „Und das ist ja im Sinn der Handwerker.“

Das sieht auch Malermeister Oliver Eckstein so. Die Strafe für seine unvollständigen Unterlagen ärgert ihn dennoch. „Wir sind ja auch für Bekämpfung der Schwarzarbeit, aber wenn einem so ein Fehler das erste Mal und ohne böse Absicht passiert, dann ist das schon eine harte Strafe. Das soll Gesetz soll doch eigentlich die schwarzen Schafe treffen“

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5 Kommentare zu "Teure Kontrollen auf der Baustelle"

  1. Dominic Sander - 18.09.2011, 13:28 Uhr (Kommentar melden)

    Kommentar gelöscht: Aufgrund des Punktes 4.7 der handwerk.com-Netiquette wurde dieser Kommentar von der Redaktion gelöscht. Kommentare mit inhaltlichem Bezug zu diesem Artikel sind hingegen an dieser Stelle jederzeit willkommen. Die Netiquette finden Sie hier.
    Redaktion handwerk.com, 15.09.11

  2. jens - 07.05.2011, 12:52 Uhr (Kommentar melden)

    Wenn ich so einen Schwachsinn lese schwillt mir der Kamm. Der Deutsche Bauhandwerker hat wieder mal dem Schwarzen Peter, alle ausländischen Firmen können machen was sie wollen. Was kann den der Zoll bei einer Polnischen Firma prüfen, die Stundennachweise, ich lach mich kaputt. Gehen wir davon aus das die ordentlich geführt werden, kann denn der Zoll auch prüfen was diese Leute in Ihrem Heimatland ausgezahlt bekommen, klares nein!!! Die Orginalstundenzellel dieser Leute werden im Heimatland geführt und dementsprechend auch so bezahlt. Ihr Zollpappnasen

  3. Reinhard Geckler - 22.12.2009, 09:43 Uhr (Kommentar melden)

    Hat irgendjemand etwas gegen einen Unternehmer, schreibt er eine annonyme E-Mail. Wir durften einen solchen Fall erleben. Plötzlich standen zwei Beamte in Uniform (natürlich mit Pistolen im Halfter) vor unserer Türe. Unsere Mitarbeiterin im Büro wurde ausgiebig vernommen. Nachdem sie jedoch die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht vorlegte, kam es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Prüfung. Es handelte sich bei der Überprüfung nur um reine Bürokräfte (Betrieb mit drei Mitarbeiter). Dass bei der zweiten Prüfung dann gleich drei Beamte vor der Türe standen störte mich nicht, irgendwie muss auch der Staat Arbeitsplätze schaffen. Die Damen und Herren vom Zoll zogen nach Einblick in die ordentlich geführten Listen dann ab. Mich stört an dieser Sache, ein Mensch der nicht einmal den Behörden sein Gesicht zeigt, kann einen Unternehmer grundlos wie einen Krinminellen aussehen lassen. (Zollfahrzeug und Uniformen erwecken zumindest in der Nachbarschaft einen sehr harmlosen Eindruck) Wer also Vater Staat zur Arbeit anregen will, kann annonym x-beliebige Unternehmen anzeigen und den Zoll mit unnötiger Arbeit beschäftigen. - Diesen Unsinn sollte man ebenso bekämpfen wie Schwarzarbeit.

  4. Hans-Georg Sander - 11.12.2009, 09:34 Uhr (Kommentar melden)

    Die Zollfahndung hat bei unserem Steuerberater 3 Stunden die Arbeitszeitaufzeichnungen unserer Mitarbeiter kontrolliert. Dabei achten sie neben der Einhaltung von Mindestlöhnen auf das Notieren von Anfangs- sowie Endzeiten und Pausen. Diese Zeiten müssen präzise aufgeführt werden, so wie wir das schon seit einiger Zeit mit dem Bautagebuch umsetzen. Das war ausreichend für die Fahnder, so dass wir in unserer Vorgehensweise bestätigt wurden. Was für uns noch wichtig war: Diese Aufzeichnungen müssen nur auf Baustellen, nicht aber bei kleineren Reperaturaufträgen erfolgen. Und noch ein Hinweis,der uns allerdings nicht betraf: Auch Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind und nicht zur Schule gehen, müssen den Mindestlohn auf Baustellen erhalten. Die Meldung und ein Praktikantenentgelt reichen nicht.

  5. Malermeister Neppe - 05.12.2009, 17:30 Uhr (Kommentar melden)

    Was sollen wir Handwerker denn noch alles auschreiben und für Kontrollen zur Verfügung stellen ? Bald wird es so kommen das wir auch noch die Freistunden nach Arbeitsschluß oder Urlaub überwachen müssen damit unsere Mitarbeiter nicht nebenbei schwarz arbeiten. Ich weiß, dafür wird der Betriebsinhaber auch noch Verantwortlich gemacht. Darf ich dann wehnigstens Nachts schlafen oder muß ich weitere private Sachen auch noch überwachen ?