Zoll: Mindestlöhne im Visier
Teure Ausweiskontrollen auf dem Bau
Wie sollten sich Unternehmer bei Kontrollen verhalten?
Betriebe hätten eine Mitwirkungspflicht, betont Töpfer. "Sonst droht ein Bußgeld." Habe ein Unternehmer Sorge, dass die Nachweise nicht ganz ordnungsgemäß sind, solle er einen Rechtsbeistand oder seine Innung informieren.
"Spätestens wenn die FKS Unterlagen mitnimmt, einen Anhörungsbogen schickt oder Unterlagen nachfordert, sollte man sich Hilfe holen", empfiehlt Töpfer.
Welche Folgen haben Verstöße?
Führt ein Betrieb den Nachweis nicht korrekt, so könne die FKS ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro verhängen, berichtet der Experte. Zudem droht ein Eintrag ins Gewerbezentralregister. "Das kann den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zur Folge haben."
Richtig teuer kann es allerdings werden, wenn die FKS mehr findet als nur ein paar unvollständige Nachweise, warnt Töpfer: "Hat ein Betrieb nachweislich nicht die Mindestlöhne gezahlt, dann kann der Zoll die wirtschaftlichen Vorteile für das Unternehmen berechnen und abschöpfen. Dann kann ein Bußgeld von bis zu insgesamt 500.000 Euro drohen."
(jw)
