15.12.2011
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Zoll: Mindestlöhne im Visier

Teure Ausweiskontrollen auf dem Bau

So informieren Sie Ihre Mitarbeiter korrekt!

Juristin Höltkemeier rät Betrieben dieser Branchen dringend, alle Mitarbeiter und Auszubildenden zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich auf die "Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" hinzuweisen.

Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen sollten die Betriebe das dringend nachholen, indem sie einen gesonderten Hinweisbogen aushändigen und sich das bestätigen lassen. "Der Arbeitgeber muss diesen schriftlichen Hinweis während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses in den Lohnunterlagen aufheben."

Auch bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen müsse der Hinweis auf die Mitführungspflicht schriftlich erfolgen.

Was droht bei Verstößen?
Gemäß Schwarzarbeitsgesetz kann ein Verstoß gegen diese Pflicht mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden.

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