15.12.2011
Zoll: Mindestlöhne im Visier
Teure Ausweiskontrollen auf dem Bau
Welche Branchen sind betroffen?
Die Kontrollen drohen also allen Handwerksbetrieben, in denen Mindestlöhne gezahlt werden: Im Handwerk sind das zurzeit das Baugewerbe, das Elektrohandwerk, das Dachdeckerhandwerk, die Gebäudereiniger und die Maler und Lackierer.
Eine regelrechte Pflicht zur Mitführung von Ausweisen gibt aber für noch mehr Gewerke, berichtet Höltkemeier. Betroffen sind:
- Baugewerbe
- Dachdecker
- Gerüstbauer
- Fassadenreiniger,
- Fußboden- und Parkettleger,
- Glaser,
- Installationsgewerbe (insbesondere Klempnereien, Klimaanlagenbau, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen, Blitzschutz- und Erdungsanlagenbau),
- Maler und Lackierer
- Tischler
- Reiner Stahl-, Eisen-, Metall- und Leichtmetallbau.
Welche Personen sind betroffen?
Die Pflicht gelte für alle Mitarbeiter, berichtet Höltkemeier: für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Poliere, Inhaber, Azubis, Minijobber, Teilzeitkräfte und Praktikanten.
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