18.08.2010
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Bauprozesse

Tatsache: Richter reizt der Vergleich

Der gefühlte Wert: Bauprozesse werden permanent durch Vergleiche beendet. Doch stimmt der Eindruck überhaupt? Wir haben uns durch Statistiken gewühlt – das Ergebnis ist eindeutig.

 - Foto: MEV
Foto: MEV

Im Jahre 2008 sind vor deutschen Amtsgerichten insgesamt 1.260.064 „Zivilprozesssachen erledigt“ worden (Quelle: Destatis). Diese Prozesse wurden in 182.590 Fällen durch einen Vergleich beendet, das entspricht einem Anteil von 14,49 Prozent. Dröselt man die die Statistik in die Sachgebiete auf, liegt der Anteil bei Bau-/Architektensachen bei 26,28 Prozent (insgesamt 21.056 Verfahren, 5354 Verfahren wurden durch einen Vergleich beendet).

In den anderen Sachgebieten ist der Anteil der Vergleiche geringer. Verkehrsunfallsachen: 14,16 Prozent (128.882/18246), Kaufsachen: 11,49 Prozent (142.965/16.431), Arzthaftungssachen: 21,15 Prozent (1839/389), Kredit-/Leasingsachen: 9,08 Prozent (24.775/2249). Allein die Reisevertragssachen haben eine ähnlich hohe Vergleichsquote: 26,62 Prozent (10.142/2700).

Dazu kommen noch die Bauprozesse, die oft erst nach Jahren in den Berufungsinstanzen vor Landesgerichten und Oberlandesgerichten durch einen Vergleich beendet werden. Stellt sich die Frage: Warum ist die Vergleichsquote eigentlich so hoch? Weil sich Richter nicht mit der komplizierten Baumaterie befassen mögen? Wie sind Ihre Erfahrungen mit Justiz in Deutschland? Schreiben Sie uns!

(sfk/bw)

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3 Kommentare zu "Tatsache: Richter reizt der Vergleich"

  1. hessenmeister - 03.12.2011, 17:08 Uhr (Kommentar melden)

    Im Streitfall mit der Kundschaft überlegen wir uns ernsthaft, ob wir unser gutes Recht gerichtlich tatsächlich gerichtlich durchsetzen sollen. Die Fakten müssen hieb- und stichfest sein, dazu ein guter Fachanwalt, der sich im Baurecht auskennt, wasserdichter Vertrag im Vorfeld, Geduld für einen langwierigen Prozess, Geld für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten und die mögliche Aussicht auf einen Vergleich. Gewinner sind zweifellos die Anwälte, deren Honorar unstreitig ist. Handwerker haben insoweit schlechte Karten, da der Kunde ja nur "Laie", aber mit allen Wassern gewaschen, ist und der "Fachmann" ja alle Etwaigkeiten in Vergangenheit und Zukunft und hätte erkennen müssen und darauf aufmerksam hätte machen müssen. Drei mal sind wir auf professionelle Preisdrücker und Ausbeuter hereingefallen und haben daraus gelernt, uns immer mehr abzusichern.

  2. Olaf Kahl - 21.09.2010, 12:48 Uhr (Kommentar melden)

    Herr Richter Mendau hat komplett recht. Gefühlsbedingt natürlich. Wen die Juristen 25 % vergleiche erzielen nenne ich sowas Methode. Mir fallen unzählige Begriffe dafür ein. Das schlimmst aber ist das die Handwerker die die Mittelschicht darstellen sollen eine derartige Amtverdrossenheit erleiden und selber nur noch zukünftig ihren Vorteil suchen. Das geht los beim kleinen Versicherungsschaden hin zu großen öffentlichen Auträgen. Raffen, raffen raffen. Was interessiert mich der andere oder der Kunde. Es wird draufgeschlagen was geht, ob berechtigt oder nicht. Alle Summen so hochfahren wie möglich. Wenn die Chance besteht das 25 %zentig ein Verglgleich geschlossen wird, würde ich mir das Proßessrisiko schon mal vorher anschauen.

  3. Thomal Richter-Mendau - 18.08.2010, 15:21 Uhr (Kommentar melden)

    Schon im gerichtlichen Ersttermin überfällt den Handwerker das Unbehagen, in seiner Sache die Staatsgewalt belästigt zu haben. Der grundsätzlich überlastete und wohl auch vollkommen unterbezahlte Richter fragt den Handwerker noch einmal eindringlich danach, ob er sein Geld wirklich komplett wolle und es keine Einigungsmöglichkeit gebe. Doch Vorsicht! Das ist bereits die Vorbereitung zum Vergleich! Monate, wenn nicht sogar Jahre später kommt dann endlich der spannende Augenblick der Urteilsverkündung, wenn man vorher nicht pleite oder anderweitig von der Welt gekommen ist. Die Beteiligten schauen hoffnungsvoll zum Richtertisch auf, wohinter sich zumeist gelangweilte Beisitzer und unvorbereitete Richter umherlümmeln. Eigentlich, nach dem vielen Hin und Her weiß so recht keiner mehr, worum es überhaupt im Verfahren geht. Soll das Gericht nun tatsächlich ein Urteil in Volkes Namen sprechen, sich die Arbeit machen den Sachverhalt zu würdigen und womöglich Angreifbares aktenkundig für die Nachwelt fixieren? Wer in dieser Situation schon im Gerichtssaal saß, weiß, er liegt in der Luft, man spürt ihn förmlich, den Vergleich! Im Hinblick auf einen zumeist nicht unerheblichen Streitwert hat das Gericht sein pünktliches, aber prinzipiell unwürdiges Gehalt im Hinterkopf und beendet sehr gern den Vorgang. Dabei weiß es natürlich die Anwälte auf seiner Seite, die innerlich schon die Vergleichsgebühr errechnen. Wie bekannt, erbringen Anwälte keine erfolgsgeschuldete Leistung. Der Anwalt bekommt im Falle des Obsiegens oder Unterliegens das gleiche Salär, sodass die Vergleichsgebühr nur noch das Sahnehäubchen darstellt. Der Kunde ist mehr oder weniger froh, für wenig Geld eine Leistung bekommen zu haben und hätte am liebsten überhaupt nichts bezahlt. Er kann sich aber beim nächsten Stammtisch mit seinem „Geschäftssinn“ profilieren. Schließlich hat er es dem Handwerker mal wieder gezeigt.