Mindestlohn
Stundenzettel werden schärfer kontrolliert
Die Bundesregierung will die Kontrollen gegen Schwarzarbeit verschärfen. Das bedeutet: Bewaffnete Kontrolleure stehen ungemeldet auf der Baustelle und wollen Stundenzettel sehen. Was genau auf Baubetriebe, Elektrohandwerk, Dachdecker, Gebäudereiniger und Maler zukommt, lesen Sie hier.
Bisher waren es nur Stichproben, doch nun sollen es flächendeckende Kontrollen gegen Schwarzarbeit und Lohndumping werden. Das zumindest hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen zum Start der erweiterten Freizügigkeit für osteuropäische Arbeitskräfte angekündigt.
Kontrolliert werden jedoch nicht nur verdächtig wirkende Schwarzarbeiter, sondern auch unbescholtene Betriebe ohne irgendeinen Anfangsverdacht. Das Recht dazu haben die Kontrolleure jedenfalls - auch ohne vorherige Ankündigung, wie jüngst das Finanzgericht Hamburg entschieden hat.
Weitere Infos zum Thema:
- Wie ruppig Fahnder gegenüber Handwerksbetrieben auftreten, wie Sie in solchen Fällen richtig reagieren und Tipps, wie Sie Ihre Nachweise gestalten können, lesen Sie hier.
- Digitale Stundenzettel - kostenlos und sicher bei Schwarzarbeitskontrollen. Wie das funktioniert, erklärt Malermeister Jürgen Schulze hier

2 Kommentare zu "Stundenzettel werden schärfer kontrolliert"
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Redaktion handwerk.com, 18.09.11
@handwerk.com : Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag. Können Sie noch zusätzliche Informationen geben? Uns interessiert folgendes: in unserem Betrieb führen die Mitarbeiter UND die Auszubildende Wochenzettel : Inhalt dieser Wochenzettel ist die tägliche Arbeitszeit, das Bauvorhaben und - in Stichpunkten - die durchgeführte Tätigkeit. Leider sind unsere Auszubildenden jedoch "Spezialisten", die es mit den Wochenzetteln nicht sehr genau nehmen. Bei unseren festangestellten Mitarbeitern werden die Wochenzettel korrekt geführt. Nur die Auszubildenden .... Da helfen auch keine Abmahnungen. Wie verhält es sich denn dann bei einer Schwarzarbeiterkontrolle mit den Auszubildenden. Wir können ja den Ausbildungsvertrag, die ordnungsgemäße sozialversicherungspflichtige Anmeldung und die Bezahlung der Tarif-Ausbildungsvergütung problemlos nachweisen. Nur eben die tägliche Arbeitszeit ..... Diese ist natürlich niemals länger oder kürzer, als die unserer festangestellten Mitarbeiter, da Auszubildende ja nicht alleine auf Baustellen herumturnen. Also unsere Frage: was hat ein Betrieb bezüglich der Auszubildenden zu beachten? Hier wären wir für weitere Informationen sehr dankbar. Und noch eine Frage: der Firmeninhaber arbeitet täglich selber mit auf den Baustellen - führt aber KEINE Wochenzettel. Dies dürfte an sich doch aber auch nicht erforderlich sein, oder? Der Firmeninhaber führt lediglich eine Liste, welche Baustellen an welchem Tag bearbeitet wurden. Ist das so ausreichend? Vielen Dank für Ihre weiteren Informationen!