16.08.2012
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Anfahrtskosten: Handwerker am Pranger

Streit um die Anfahrtskosten eskaliert

Was sagen Juristen zu den Anfahrtskosten?

41,65 Euro Anfahrtskosten für 40 Meter Weg? Ein schönes Thema für jeden Juristen! Und die sind sich durchaus nicht einig.

Das sagt die Innung: Der Justiziar der Elektroinnung München sieht den Handwerker im Recht. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gelte die "übliche Vergütung", wird Christopher Dittert von der tz zitiert: "Bei Kleinaufträgen ist die Anfahrtspauschale eine mögliche Form dieser Vergütung. Das gilt auch dann, wenn mit dem Kunden kein Wort darüber gesprochen wurde." Zur Höhe gebe es keine verbindlichen Regeln, in München reiche die Spanne bei kurzen Strecken bis rund 35 Euro.

Das sagt die Handwerkskammer: Der Justiziar der Handwerkskammer München sieht die Sache anders. Grundsätzlich gebe es zwar eine "ortsübliche Vergütung". Aber: "Bei 40 Metern dürften eigentlich keine Kosten anfallen", sagt er in der tz.

Das sagt das Gericht: Die Chancen des Elektriker stehen allerdings gut. Das Gericht habe der Kundin bereits empfohlen, zu zahlen – immerhin habe sie den Auftragszettel unterschrieben.

200 Euro dürfte der Spaß die Kundin am Ende kosten: Handwerkerrechnung, Anfahrtskosten, Mahngebühren und Gerichtskosten.

Nächste Seite: Die Folgen für den Handwerker – miese Presse, aber auch viel Zustimmung!

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10 Kommentare zu "Streit um die Anfahrtskosten eskaliert "

  1. Gerhard Machens - 31.01.2013, 05:51 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich ziehe vor dem Handwerker den Hut....... Endlich mal jemand der der Ar... in der Hose hat seine Rechtebgeltend zu machen. Ich bin seit 15 Jahren selbstständig und es giebt immer wieder diskusionen uber die berechnung der Energiekosten. Jeder glaubt man müsse nur die netto-Kraftstoffpreise auf den Kilometer abrechnen... Unglaublich....... Daumen Hoch für den Handwerker

  2. Ich - 09.10.2012, 10:39 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    40 Euro? Mir wurden 80 Euro für die Anfahrt berechnet, obwohl der Handwerker nur eine Strecke am Tag abfährt und so wahrscheinlich zwischen jedem Kunden nur 5-10 km liegen. Es war der Handwerker von der Firma, die meine Waschmaschine hergestellt hat, die den Fehler "Wasserhahn zu" angezeigt hat. Nun lag es aber an zu geringem Wasserdruck und dafür habe ich nun 118 Euro gezahlt (inklusive 80 Euro für die Anfahrt).
    Aber 40 Euro für 40 Meter laufen halte ich auch nicht für angebracht.
    Klar, Anfahrtskosten sind ja ok, aber sie sollten schon in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich zurückgelegten Strecke stehen.

  3. holger - 01.10.2012, 12:01 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich bin Handwerksmeister und empfinde 40,-€ als absoluten Wucher um die Strasse zu überqueren und dem Nachbarn eine Leistung zu erbringen. Dies geht auch nur wenn man satt ist an Kunden und Aufträgen. Man muss es sich schon leisten können, mit derartigen Forderungen Kunden für die Zukunft zu vergraulen. Wieder einer, der mit Gewalt reich werden will, ohne adequat dafür zu leisten. Würde der Elektriker einen Zimmerer von Nebenan herbitten um ihm einen Nagel einzuschlagen würde er 40,-€ für die Überwindung derTreppenhäuser und 30,-€ für die Leistung auch nicht für angebracht halten. Da kann man sich nur fremdschämen...armes Handwerk!

  4. HGS Hunger - 29.08.2012, 12:49 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich steh voll hinter der Meinung des Handwerkers. Viele Leute denken, dass gute Arbeit nichts kosten darf und das man da auch für kleine Beträge jedes Mal den Riesenaufwand machen muss.
    Mittlerweile stellen wir einigen unseren Kunden deswegen auch die Anfahrtskosten in Rechnung. Informiert werden unsere Kunden vorab im Angebot und, wenn erforderlich, auch im jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
    Leider sehen viele gebildete Leute nicht, was manchmal für ein Aufwand hinter den Arbeiten steckt. Mit "normalverdienenden" Bürgern und Unternehmen haben wir da keine Probleme.

  5. Zimmerei Loho - 24.08.2012, 08:13 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Hallo DanielaDorothea, die schwarze Liste gibt es. "www.bau-zechpreller.de"

    • DanielaDorothea - 26.08.2012, 09:19 Uhr Antworten

      Danke Super Tip !

  6. DanielaDorothea - 18.08.2012, 14:23 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich persönlich finde die Summe der Pauschale mit über 40 € zu geringfügig zu hoch, in Berlin ist meist zwischen 15-30 € üblich. Aber eine Pauschale für An- und Anfahrt ist durchaus OK. Schließlich geht es nicht rein um das Wegegeld sondern auch um die Organisation des Auftrages, Materialbeschaffung etc. Leider ist die Achtung vor handwerklicher und Dienstleistungs-Arbeit immer mehr gesunken. Und gerade Personen die es nicht nötig haben bzw. selber von Ihrem Bildungsgrad eingebildet sind werten Handwerker auf diese Art ab. Handwerk ist - in den meisten Fällen - ehrliche Arbeit mit fachlicher Qualifikation. Wenn man du dusselig ist, selber Reparaturen auszuführen sollte man die Leistung anderer auch wertschätzen und bezahlen. Die Beträge um die hier gestritten werden sind lächerlich. Für solche Kunden müsste es eine öffentliche schwarze Liste geben. Schaden hat der Handwerker in mehrfacher Form. Geld, Zeit, Ruf - das ist kaum ersetzbar. Der Kunde sollte sich schämen.

  7. Naumann - 17.08.2012, 20:35 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Und wie sieht es denn mit der Lieferpauschale von PKW aus. Bekommt man die am Produktionsstandort erlassen? Oder müsste sie nicht längst Teil des Preises sein, wenn man die Buchstaben der Gesetze im Einzelhandel befolgen will.

  8. Gegenwehr lohnt sich - 16.08.2012, 18:01 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ach ja, Akademiker als Kunden, gut verdienend und so von sich selbst überzeugt ...Die haben sich gedacht, dass der Kollege die Anfahrtskosten bschreiben wird und sich nicht traut, sich gegen eine Pressetante und einen Professor zu wehren. Gut gemacht und gut gekontert, Herr Kollege! Wie schön, dass auch die Namen der Kunden online stehen, da weiß man doch, für wen man lieber nicht arbeitet.

    • jw - 23.08.2012, 17:39 Uhr Antworten

      Die ist ein Test