16.08.2012
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Anfahrtskosten: Handwerker am Pranger

Streit um die Anfahrtskosten eskaliert

41,65 Euro Anfahrtskostenpauschale – für 40 Meter Weg: Die Kundin zahlt nicht, der Handwerker klagt. Unverschämtheit? Sicher! Doch wer kämpft hier wirklich mit unfairen Mitteln?

Kampf mit harten Bandagen

Wenn sich Kunden gegen Anfahrtskosten wehren
Wenn sich Kunden gegen Anfahrtskosten wehren - In München schaltet eine Kundin die Medien ein – und schadet damit dem Betrieb.
In München schaltet eine Kundin die Medien ein – und schadet damit dem Betrieb.
Foto: BilderBox.com

Tatort München, die Steinstraße im Szeneviertel Haidhausen: "Luxussanierte Wohnhäuser für eine entsprechend zahlungskräftige Klientel" – das "zweite Schwabing", heißt es im Stadtleitbild. Hier wohnen Elke F. und Berthold W. Sie ist Journalistin und Pressesprecherin, er Hochschulprofessor für Finanzwissenschaft..

Elke F. beauftragt einen Elektriker mit der Montage neuer Steckdosen und Lichtschalter. Der Handwerker benötigt eine halbe Stunde. Dafür stellt er 29,63 Euro in Rechnung. Plus Anfahrtspauschale von 41,65 Euro. Dabei sind es nur 40 Meter vom Betrieb zur Kundin – einmal quer über die Straße, wie die Münchener tz berichtet.

Handwerker sichert sich ab – Kundin weiß von nichts und zahlt auch nicht
Der Kundin ist das zu viel. Laut tz-online.de beschwert sie sich, doch der der Elektriker sieht sich im Recht: Die Kundin sei bei Auftragserteilung mündlich auf die Pauschale hingewiesen worden. Außerdem hat sie nach Abschluss der Arbeit  einen Auftragszettel  unterschrieben – auf dem die Pauschale für Wege "0 bis 10 km" vermerkt ist.

Sie wisse von nichts, hält die Kundin dagegen: Vorher habe ihr niemand etwas von der Pauschale gesagt und auf dem Auftragszettel sei ihr das nicht aufgefallen.

Also zahlt die Kundin erst einmal gar nichts . Nach drei Mahnungen reicht der Handwerker Klage ein. Jetzt zahlt die Kundin die 29,63 Euro für die Arbeit. "Ich zahle ja gerne die Leistung, die tatsächlich erbracht wurde", zitiert das Blatt die Kundin. "Aber mehr als ein Euro Anfahrtskosten pro Meter ist doch absurd."

Nächste Seite: Die Innung sieht den Elektriker im Recht, die Handwerkskammer die Kundin!

 
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10 Kommentare zu "Streit um die Anfahrtskosten eskaliert "

  1. Gerhard Machens - 31.01.2013, 05:51 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich ziehe vor dem Handwerker den Hut....... Endlich mal jemand der der Ar... in der Hose hat seine Rechtebgeltend zu machen. Ich bin seit 15 Jahren selbstständig und es giebt immer wieder diskusionen uber die berechnung der Energiekosten. Jeder glaubt man müsse nur die netto-Kraftstoffpreise auf den Kilometer abrechnen... Unglaublich....... Daumen Hoch für den Handwerker

  2. Ich - 09.10.2012, 10:39 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    40 Euro? Mir wurden 80 Euro für die Anfahrt berechnet, obwohl der Handwerker nur eine Strecke am Tag abfährt und so wahrscheinlich zwischen jedem Kunden nur 5-10 km liegen. Es war der Handwerker von der Firma, die meine Waschmaschine hergestellt hat, die den Fehler "Wasserhahn zu" angezeigt hat. Nun lag es aber an zu geringem Wasserdruck und dafür habe ich nun 118 Euro gezahlt (inklusive 80 Euro für die Anfahrt).
    Aber 40 Euro für 40 Meter laufen halte ich auch nicht für angebracht.
    Klar, Anfahrtskosten sind ja ok, aber sie sollten schon in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich zurückgelegten Strecke stehen.

  3. holger - 01.10.2012, 12:01 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich bin Handwerksmeister und empfinde 40,-€ als absoluten Wucher um die Strasse zu überqueren und dem Nachbarn eine Leistung zu erbringen. Dies geht auch nur wenn man satt ist an Kunden und Aufträgen. Man muss es sich schon leisten können, mit derartigen Forderungen Kunden für die Zukunft zu vergraulen. Wieder einer, der mit Gewalt reich werden will, ohne adequat dafür zu leisten. Würde der Elektriker einen Zimmerer von Nebenan herbitten um ihm einen Nagel einzuschlagen würde er 40,-€ für die Überwindung derTreppenhäuser und 30,-€ für die Leistung auch nicht für angebracht halten. Da kann man sich nur fremdschämen...armes Handwerk!

  4. HGS Hunger - 29.08.2012, 12:49 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich steh voll hinter der Meinung des Handwerkers. Viele Leute denken, dass gute Arbeit nichts kosten darf und das man da auch für kleine Beträge jedes Mal den Riesenaufwand machen muss.
    Mittlerweile stellen wir einigen unseren Kunden deswegen auch die Anfahrtskosten in Rechnung. Informiert werden unsere Kunden vorab im Angebot und, wenn erforderlich, auch im jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
    Leider sehen viele gebildete Leute nicht, was manchmal für ein Aufwand hinter den Arbeiten steckt. Mit "normalverdienenden" Bürgern und Unternehmen haben wir da keine Probleme.

  5. Zimmerei Loho - 24.08.2012, 08:13 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Hallo DanielaDorothea, die schwarze Liste gibt es. "www.bau-zechpreller.de"

    • DanielaDorothea - 26.08.2012, 09:19 Uhr Antworten

      Danke Super Tip !

  6. DanielaDorothea - 18.08.2012, 14:23 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich persönlich finde die Summe der Pauschale mit über 40 € zu geringfügig zu hoch, in Berlin ist meist zwischen 15-30 € üblich. Aber eine Pauschale für An- und Anfahrt ist durchaus OK. Schließlich geht es nicht rein um das Wegegeld sondern auch um die Organisation des Auftrages, Materialbeschaffung etc. Leider ist die Achtung vor handwerklicher und Dienstleistungs-Arbeit immer mehr gesunken. Und gerade Personen die es nicht nötig haben bzw. selber von Ihrem Bildungsgrad eingebildet sind werten Handwerker auf diese Art ab. Handwerk ist - in den meisten Fällen - ehrliche Arbeit mit fachlicher Qualifikation. Wenn man du dusselig ist, selber Reparaturen auszuführen sollte man die Leistung anderer auch wertschätzen und bezahlen. Die Beträge um die hier gestritten werden sind lächerlich. Für solche Kunden müsste es eine öffentliche schwarze Liste geben. Schaden hat der Handwerker in mehrfacher Form. Geld, Zeit, Ruf - das ist kaum ersetzbar. Der Kunde sollte sich schämen.

  7. Naumann - 17.08.2012, 20:35 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Und wie sieht es denn mit der Lieferpauschale von PKW aus. Bekommt man die am Produktionsstandort erlassen? Oder müsste sie nicht längst Teil des Preises sein, wenn man die Buchstaben der Gesetze im Einzelhandel befolgen will.

  8. Gegenwehr lohnt sich - 16.08.2012, 18:01 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ach ja, Akademiker als Kunden, gut verdienend und so von sich selbst überzeugt ...Die haben sich gedacht, dass der Kollege die Anfahrtskosten bschreiben wird und sich nicht traut, sich gegen eine Pressetante und einen Professor zu wehren. Gut gemacht und gut gekontert, Herr Kollege! Wie schön, dass auch die Namen der Kunden online stehen, da weiß man doch, für wen man lieber nicht arbeitet.

    • jw - 23.08.2012, 17:39 Uhr Antworten

      Die ist ein Test