Liquidität
Strategien für die Stundung
Gute Argumente - schlechte Argumente
Eine wichtige Rolle spielt das Auftreten des Unternehmers. Wer im persönlichen Gespräch nicht weiter kommt, sollte ruhig bleiben. Negativ dürften sich hingegen spontane Gefühlsausbrüche und zu offenherzige Angaben auswirken, warnt Fiedler.
- Beschimpfungen wie „Geld. Sie leben schließlich von meiner Arbeit, während Sie den ganzen Tag in Ihrem Büro hocken“, verschärfen nur das Gesprächsklima.
- Drohungen wie „Dann fahre ich den Laden eben vor die Wand und sie kriegen gar nichts“ beeindrucken niemanden mehr. Solche Sprüche hören die Sachbearbeiter täglich.
- Erklärungen wie „Das trifft mich völlig unerwartet, ich komme gerade aus dem Urlaub aus der Karibik zurück“ dürften nur wenig Verständnis erzeugen.
Hanspachs Rat: Bleiben Sie sachlich, erzählen Sie nicht zu viel über Ihre Verhältnisse und Ausgabe. Machen Sie stattdessen deutlich, dass es wirklich eng wird. „Aber man sollte den Bogen auch nicht überspannen, sonst kommen wieder Zweifel auf, ob der Unternehmer in Zukunft überhaupt noch zahlen kann.“
Wer soll verhandeln?
Beraten lassen sollten Sie sich in jedem Fall, bevor Sie einen Antrag samt Unterlagen schriftlich einreichen. Ob Sie auch mündliche Verhandlungen persönlich führen oder sich lieber Unterstützung holen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Komplexität: Über kurzfristige Stundung können Sie eventuell selbst verhandeln, sagt Unternehmensberater Fiedler. Geht es um mehr, ist die Unterstützung durch einen Steuerberater, die Handwerkskammer oder einen externen Berater sinnvoll. Handelt es sich vielleicht sogar schon um strafrechtliche Fragen wie eine verschleppte Insolvenz, ist juristischer Rat gefragt.
Kompetenz: Selbst verhandeln sollten Sie nur, wenn Sie den vollen Überblick über Ihre Situation und Ihre Handlungsmöglichkeiten haben.
Emotionen: Lassen Sie sich lieber von einem Experten vertreten, wenn Ihre Lage so angespannt ist, dass Sie in schwierigen Verhandlungen keinen kühlen Kopf bewahren können, rät Fachanwalt Hanspach.
