Liquidität
Strategien für die Stundung
Sie sind gerade knapp bei Kasse und müssen mit Fiskus oder Krankenkassen über Stundung verhandeln? So kommen Sie zum Ziel.
von Jörg Wiebking
Wer als Unternehmer ein Loch in der Kasse hat, muss vor allem mit dem Finanzamt und den Krankenkassen schnellstens ins Reine kommen. Dabei lassen deren Sachbearbeiter durchaus mit sich reden, weiß Ricco Fiedler, Unternehmensberater aus Bad Segeberg. Seine Erfahrung: „Natürlich haben diese Institutionen Vorgaben, aber es gibt immer auch etwas Entscheidungsspielraum.“ Ob sie diesen Spielraum nutzen, hänge nicht nur von harten Fakten ab. „Das wird bei jedem Finanzamt und bei
jeder Krankenversicherung anders gehandhabt.“
Dabei spielt schon die Ausgangslage eine wichtige Rolle. So rät der Experte, solche Kontakte auch in guten Zeiten zu pflegen. „Das erleichtert ein Gespräch in der Krise“, sagt Fiedler. Ebenso interessieren sich Fiskus und Krankenkassen für die bisherige Entwicklung: Ist der Unternehmer schon im Rückstand? Wie lange geht das schon so? „Je später sich derjenige meldet, desto schwerer wird es“, betont Fiedler. Nicht zuletzt müsse der Unternehmer Kompetenz beweisen: „Wer keinen Überblick
hat, hat es schwer in Verhandlungen.“
Gute Vorbereitung ist wichtig
Darum sollten sich Unternehmer vor solchen Gesprächen optimal vorbereiten, rät Jens Hanspach, Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich:
- Sie sollten ihre aktuelle Situation und die Gründe für den Liquiditätsengpass darlegen können.
- Ebenso wichtig ist eine plausible Prognose, warum Sie in absehbarer Zeit wieder liquide sind und zahlen können.
- Untermauern sollten Sie Ihre Angaben durch eine aktuelle BWA und eine aktuelle Liquiditätsplanung.
- Bereiten Sie einen soliden Tilgungsplan über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vor. Der Plan sollte genügend Luft für die laufenden Verpflichtungen und die Finanzierung neuer Aufträge lassen. Finanzieren Sie die Tilgung nicht durch neue Schulden, sonst verlagert sich das Problem nur in die Zukunft.
Schnell informieren
Wer Zeit für diese Vorbereitung braucht, sollte dennoch frühzeitig die Gläubiger informieren, empfiehlt Fiedler: Schildern sie Ihr Problem, und nennen Sie einen Termin in spätestens vier Wochen, an dem Sie einen Lösungsvorschlag vorlegen könnten. Länger als vier Wochen sollte es nicht dauern, sonst würde der Zahlungsrückstand zu groß.
Auf den nächsten Seite lesen Sie, wie der Fiskus prüft, welche Sprüche Sie lieber vermeiden sollten. Außerdem steht auf der letzten Seite ein Gesprächsleitfaden für Stundungsverhandlungen als Download bereit.
