01.07.2010
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Rechtsprechung

Strafe für Dumpinglohn

Spektakuläres Urteil: Wer Mitarbeiter weit unter Mindestlohn bezahlt, macht sich neuerdings strafbar.

 - Foto: Bilderbox.de
Foto: Bilderbox.de

Bisher galt es als Ordnungswidrigkeit, Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen. Doch am Landgericht Magdeburg haben die Richter jetzt einen Reinigungsunternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt, der Putzfrauen mit extremen Niedriglöhnen abgespeist habe. Das berichtet welt-online .

Dem Richterspruch komme bundesweite Bedeutung zu. "Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen", zitiert das Portal Staatsanwalt Andreas Strauß.



Zum Zeitpunkt der 18 verhandelten Taten habe der Mindestlohn für Gebäudereiniger bei 7,68 Euro gelegen. Die Putzfrauen sind laut welt-online im besten Fall aber nur auf maximal 1,79 Euro die Stunde gekommen. Der 57-jährige Unternehmer habe teils "nicht mal einen Euro" gezahlt.

Das Landgericht Magdeburg habe den Arbeitgeber für schuldig gesprochen, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Die Sozialversicherung habe 69 000 Euro zu wenig an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen erhalten – gemessen am Lohnanspruch und nicht an den tatsächlich bezahlten Löhnen.

Der Mann muss nun laut welt-online 100 Tagessätze zu zehn Euro zahlen und gelte, sobald das Urteil rechtskräftig sei, als vorbestraft. Die milde Strafe habe ihre Ursachen in der langen Verfahrensdauer und darin, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und derzeit selbst eher klamm sei. Seine Firma sei mittlerweile pleite.

(bw)

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