22.10.2009
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Gewerbesteuer

Steuern von armen Hunden

Ein Handwerker muss sie zahlen. Ein Anwalt nicht. Wie gerecht ist die Gewerbesteuer?

Sie ist eine deutsche Spezialität, sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, sie hat viele Gegner: die Gewerbesteuer. Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil (SPD) hat jetzt sein "Unverständnis darüber geäußert, dass ein Handwerker Gewerbesteuer zahlen müsse, ein Rechtsanwalt aber nicht". Das berichtet die Braunschweiger Zeitung.

Auch in den Koalitionsverhandlungen ist die Gewerbesteuer ein Thema. Die kommunalpolitische Sprecherin der FDP in Berlin würde die Steuer am liebsten "komplett streichen" berichtet der Kölner Stadtanzeiger (KStA). Gisela Piltz verweist im Gespräch mit der Tageszeitung auf den größten Nachteil der Einnahmequelle: sie ist konjunkturabhängig. Die Gewerbesteuer hänge "extrem von der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen ab". Die Aufgaben der Städte würden aber permanent anfallen.

Wie will Piltz die Abschaffung der Gewerbesteuer gegenfinanzieren? Einerseits wollen die Liberalen laut KStA den Anteil der Kommunen am Mehrwertsteueraufkommen radikal erhöhen, andererseits solle der Bund "ein Zuschlagrecht auf die Einkommensteuer ihrer Bewohner und bei der Körperschaftssteuer einräumen". Das habe den Vorteil, dass man Investitionen mit den Bürgern diskutieren kann: "Wenn ihr ein weiteres Freibad wollt, müsst ihr auch akzeptieren, dass ihr mehr Steuern zahlt."

Laut Braunschweiger Zeitung musste sich Hannovers Oberbürgermeister übrigens von Niedersachsens oberstem Juristen belehren lassen. Anwälte würden nun einmal kein Gewerbe betreiben, sagt Justizminister Bernd Busemann (CDU). Deshalb könne man sie logischerweise auch nicht gewerbesteuerpflichtig machen. Schließlich werde von jemanden, der "eine Katze hält, auch keine Hundesteuer verlangt", meint Busemann.

Ob der Justizminister damit sagen will, dass Handwerker arme Hunde sind? Darauf geht das Blatt leider nicht ein.

(sfk)

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2 Kommentare zu "Steuern von armen Hunden"

  1. Harry Stolpmann - 18.01.2010, 19:28 Uhr (Kommentar melden)

    da fällt einem wirklich nichts mehr zu ein. "wir sind alle gleich - nur manche sind gleicher!" nur gut das gesetze vornehmlich von juristen durchdacht werden - wen wundert es da das ausgerechnet dieser verarmte zweig keine gewerbesteuern zahlen muss???

  2. harry-02 - 16.12.2009, 08:53 Uhr (Kommentar melden)

    Juristen betreiben kein Gewerbe, meinetwegen aber einen gut bezahlten Dienstleistungsbetrieb ..... Wie ist denn die Definition von Gewerbe: "Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird." Quelle Wikipedia Machen ja Juristen nicht ..... "Nach der Gewerbeordnung (GewO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten auch die Land- und Forstwirtschaft sowie freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater als Gewerbebetriebe, sind jedoch gemäß § 6 GewO dem Anwendungsbereich entzogen." Quelle Wikipedia Und warum sind sie dem Anwendungsbereich entzogen, ach ja Juristen verfassen ja solche Gesetze, ein Schelm wer schlechtes denkt !! Na aber hallo, wo leben wir denn, ....... ich sag jetzt besser nichts mehr.