03.07.2012
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Spendierhosen ausgezogen

Steuergesetz: Gut gemeint und abgestraft

Bäcker müssen für ihre Brote und Brötchen, die sie Menschen in Not spenden, Umsatzsteuer abführen. Das klingt sinnfrei, ist aber Gesetz. Wer's nicht weiß, muss nachzahlen. Eine Steuerposse.

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Foto: BilderBox.com

Über einen sächsischen Bäcker, der Scherereien mit dem Fiskus hat, berichtet die Allgemeine Bäckerzeitung (ABZ). Der Handwerker hatte Lebensmitteltafeln seine Backwaren gespendet – und ein altes Steuergesetz übersehen. Die Steuerpflicht regelt Paragraf 3, Absatz 1 b des Umsatzsteuergesetzes.

In der Praxis kommt es offenbar nicht sonderlich oft vor, dass die 7 Prozent Umsatzsteuer tatsächlich an den Fiskus fließen. Die ABZ-Kollegen haben sich bei Betrieben umgehört und Antworten wie diese bekommen: "Davon habe ich noch nie gehört."

Aber auch die Bäckermeister, die das Gesetz bislang offensiv übersehen haben, weil es ihnen völlig abwegig erschien, müssen jetzt möglicherweise nachzahlen. "Soweit keine sogenannte Festsetzungsverjährung eingetreten ist, können sie rückwirkend veranschlagt werden. Je nach Sachlage für eine Zeit von vier, fünf oder zehn Jahren", schreibt die ABZ. Der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes Sachsen kommentiert das so: "Diese Regelung macht absolut keinen Sinn."

Brote vom Vortag besser wegschmeißen? Lesen Sie Seite 2.

 
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4 Kommentare zu "Steuergesetz: Gut gemeint und abgestraft "

  1. w.k. - 05.07.2012, 15:42 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ihr Artikel erreichte heute auch uns. Unsere Tafel ist 5 Jahre alt. Wir werden von ca. 14 regelmäßigen Spendern getragen und von 7 ehrenamtlichen Helfern unterstützt. Nun lesen wir in Ihrem Artikel: „"Soweit keine sogenannte Festsetzungsverjährung eingetreten ist, können sie rückwirkend veranschlagt werden. Je nach Sachlage für eine Zeit von vier, fünf oder zehn Jahren". Gemeint ist wohl die säumige 7%-Steuer-Schuld? Das soll bedeuten, dass alle unsere Spender rückwirkend über die letzten 5 Jahre die MWSt. nachzahlen müssen? Das bedeutet die Schließung unserer Tafel.

  2. Stephan Fischer - 05.07.2012, 09:58 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich betreue in einem Wiedereingliederungsprojekt Menschen, die auch auf die Unterstützung der Tafel in unserer Stadt angewiesen sind. Gestern wurde Ihr Artikel hier sehr heftig diskutiert. Hier Text-Auszüge: Werner K. – Es ist sicherlich auch meine Schuld, dass ich in diese Lage gekommen bin, aber mein Hunger ist echt. Claudia W. – Ich verstehe nichts von Steuern, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei der Bäckerei Vollmert für die langjährige Hilfe bedanken. Klaus-Peter D. – Sehr geehrter Herr Steuerprüfer, wir freuen uns über jeden, der unsere Tafel ehrenamtlich unterstützt. Schauen Sie doch einmal vorbei.

  3. Klaus-Dieter Kleefisch, Kiel - 04.07.2012, 14:11 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Aha. Jetzt, wo man die Milliarden-Verluste bei Waffenexporten zu nordafrikanischen und arabischen Diktatoren kompensieren muss, erinnert man sich an die Brötchen-Steuer der "Tafeln"?

  4. uk - 04.07.2012, 10:19 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    ist denn eine dafür erhaltene Spendenquittung für so manchen Bäcker nicht auch was wert, weil absetzbar ?