Frist versäumt bei der Voranmeldung?
So vermeiden Sie Strafen vom Fiskus!
Zu spät dran mit der Steuer-Voranmeldung? Gegen solche Unternehmer soll der Fiskus jetzt Strafverfahren einleiten und Bußgelder verhängen. Worauf Sie achten sollten - und welche Ausreden noch ziehen.
Finanzämter sollen ab sofort härter auf die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen reagieren. Das berichtet der Deutsche Steuerberaterverband. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (Nr. 132 Abs. 1 AStBV - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) sollen die Ämter alle Fälle von verspäteter Abgabe sofort an die Strafsachenstelle weiterleiten.
Und was droht, wenn ein Fall bei der Strafsachenstelle landet?
"Ich kann nur raten, die Anmeldungen fristgerecht und möglichst genau abzugeben", sagt Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg. Wenn der Fiskus eine Entschuldigung nicht anerkennt, drohen Bußgelder und sogar Haftstrafen. "Das gilt ganz besonders für die Lohnsteuer: Das sind Gelder der Arbeitnehmer. Wenn man fremdes Geld nicht rechtzeitig abgibt, ist das Strafmaß extrem hoch."
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