23.08.2012
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Impressumspflicht: Abmahnwelle gegen Facebook-Fanseiten

So sieht ein rechtssicheres Facebook-Impressum aus

Achtung: Mobil sieht es ganz anders aus

4. Das Impressum muss mit der Website übereinstimmen
Sollten Sie für das Impressum einen Link wählen, der zu Ihrer Firmen-Website führt, müssen Sie sicherstellen, dass die Namen mit denen im Impressum der Fanseite übereinstimmen. Auch das kann ein Abmahnungsgrund sein.

5. Mobile Ansicht überprüfen
In der mobilen Ansicht einer Fanseite zeigt Facebook die Tabs nicht an. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Seite mit einem mobilen Endgerät überprüfen, ob Sie auch dort das Impressum leicht einsehen können. Aus diesem Grund raten Experten zu zwei Einträgen: im eigenen Tab und in der Infobox der Fanpage.

6. Abmahnung erhalten? – Holen Sie sich Rechtsbeistand!
Sind auch Sie von der Abmahnwelle betroffen, unterschreiben Sie auf keinen Fall übereilt die Forderung (meist in Form einer Unterlassungserklärung), die Ihnen geschickt wurde. Holen Sie sich Rat von einem Anwalt und entscheiden Sie dann, wie Sie weiter vorgehen.

Seite 3: Hilfreiche Tipps zur Echtheitsprüfung einer Abmahnung

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