25.09.2012
1 Bewertung(en) Rating
Schriftgröße

Ihr Recht bei Verzug und Mahngebühren

So setzen Sie Verzugszinsen richtig durch

Abweichungen vom gesetzlichen Verzugszins?


Sie können allerdings auch von der gesetzlichen Regelung abweichen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie die Außenstände aus Ihrem Kontokorrent zwischenfinanzieren, dessen Zinssatz vermutlich höher ausfällt.

Theoretisch können Sie höhere Verzugszinsen auch im Vertrag oder den AGB vereinbaren. Nach Paragraf 309 Nr. 5 BGB wäre die Vereinbarung eines höheren Verzugszinses allerdings unwirksam,

  • wenn der Zins den im Normalfall zu erwartenden Schaden übersteigt,
  • wenn dem Schuldner nicht ausdrücklich die Möglichkeit gestattet wird, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.

In der Praxis empfiehlt Hinrichs daher, höhere Verzugszinsen nicht im Vertrag zu regeln, sondern im Streitfall konkret geltend zu machen: Vor Gericht müssen Sie zudem den Nachweis erbringen, dass Sie tatsächlich selbst diesen höheren Zins bezahlt haben.

"Dazu muss ein Handwerker eine Bestätigung seiner Bank vorlegen, dass er diesen Zins zahlt und seinen Kontokorrent-Kredit auch in Anspruch genommen hat."

Weitere Infos zum Thema: (jw)

1 | ... 3 | 4
 
Ist dieser Artikel für Sie hilfreich?

Kommentar schreiben

Ihre persönlichen Daten:

Sicherheitsprüfung: (» refresh)

Bitte füllen Sie alle Felder mit * aus! Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.