25.09.2012
Ihr Recht bei Verzug und Mahngebühren
So setzen Sie Verzugszinsen richtig durch
So geraten Kunden durch Mahnung in Verzug
Alternativ können Sie Kunden durch eine Mahnung in Verzug setzen. Das ist sowohl bei privaten wie auch bei gewerblichen Kunden möglich. Bernd Hinrichs zeigt, wie Sie dabei besonders zügig vorgehen:
- Vermeiden Sie in der Rechnung die Angabe eines Fälligkeitsdatums, also alle Formulierungen wie "zahlbar bis zum …" oder "zahlbar innerhalb von … Tagen". Denn das bedeutet, dass der Kunden gemäß BGB sofort nach Eingang der Rechnung zahlen muss. "Außerdem zahlen viele Kunden dann tatsächlich sofort", berichtet Hinrichs. Eine Frist verleite hingegen dazu, mit der Bezahlung bis zum letzten Tag zu warten. "Dadurch geben Sie dem Kunden einen zinslosen Kredit – aufs Jahr hochgerechnet ist das ein enormer Verlust!" Außerdem gerät er durch die Frist und damit die spätere Fälligkeit auch erst später in Verzug.
- Hat der Kunde nach 14 Tagen die Rechnung nicht beglichen, dann sollten Sie direkt mahnen und eine konkrete Zahlungsfrist von zum Beispiel einer Woche benennen: "Sehr geehrter Kunde, die Rechnung Nr. 12345 vom 10. September ist noch nicht bezahlt. Ich bitte um Bezahlung bis zum 1. Oktober."
- Die Folge: Zahlt der Kunde nun nicht bis zur gesetzten Frist, dann haben Sie nach diesem Datum automatisch Anspruch auf Verzugszinsen und die Übernahme von Mahnkosten, zum Beispiel der Anwaltskosten, durch den Kunden.
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