13.07.2011
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iPad als Betriebsausgabe

So setzen Sie iPads & Co von der Steuer ab

iPad, iPhone, Smartphone & Co: Was können Handwerker als Betriebsausgaben absetzen? Und was ist mit den Apps und Verbindungskosten? Alles kein Problem: Die Antworten finden Sie hier.

von Jörg Wiebking

Ist ein iPad in einem Handwerksbetrieb betrieblicher Aufwand oder Privatvergnügen? Und wie sieht es mit anderen Geräten aus, mit Smartphones oder anderen Tablet-PCs? „Vorgaben der Finanzministerien gibt es dazu bislang noch nicht“, weiß Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg. Darum hat sich Witte recherchiert in den Finanzverwaltungen umgehört, wie dort die Praxis aussieht. Das Ergebnis: „Es ist alles gar nicht so kompliziert.“



So setzen Sie die Geräte ab
Wird ein iPad, iPhone oder ein anderes mobiles Gerät ausschließlich zu betrieblichen Zwecken genutzt, dann sind die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ebenso können Unternehmer die Vorsteuer geltend machen - vorausgesetzt, sie legen eine ordentliche Rechnung vor.

Abschreibungsfrist: Bis 410 Euro sofort!
Liegt der Netto-Einkaufswert unter 410 Euro, so kann ein Gerät im Anschaffungsjahr sofort komplett abgeschrieben werden, andernfalls über drei Jahre.

Sie nutzen Ihr iPad teilweise auch privat? Wie Sie dann mit dem Fiskus klarkommen und das Gerät absetzen, lesen Sie hier .

 
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