10.11.2009
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So planen Sie den Wechsel richtig

Wer noch in diesem Jahr seine private Kfz-Versicherung wechseln will, muss sich beeilen. Und sollte einiges beachten. Wichtigste Regel: Erst kündigen, wenn der neue Vertrag steht, rät der ADAC.

Wer noch in diesem Jahr seine private Kfz-Versicherung wechseln will, muss sich beeilen. Und sollte einiges beachten. Wichtigste Regel: Erst kündigen, wenn der neue Vertrag steht, rät der ADAC.

Möglich sei der Wechsel von privaten Policen in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein, berichtet der ADAC.

Bei Betriebspolicen seieht es anders aus: In der Regel haben sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres. Das ist meist auch das Ende des Kalenderjahres. Unternehmen können Kfz-Versicherungen daher oft nur bis Ende September kündigen.

Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, sollten Autofahrer folgendes beachten:

Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen einen günstigeren Tarif. Dabei Angaben wie Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung prüfen.

Den alten Vertrag zum 1. Januar erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Sie können die Leistung in der Kfz- Haftpflichtversicherung jedoch z.B. auf die Mindestdeckungssumme beschränken. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer.

Vorsicht: Bei besonderen Rabatten des alten Versicherers. Der neue muss diese nicht akzeptieren.

Schicken Sie das Kündigungsschreiben generell per Einschreiben/Rückschein ab.

Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Dieses vierwöchige außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

Weitere Infos:

Höchste Zeit für den Policencheck

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