14.01.2010
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Aussenstände

So mahnen Sie erfolgreich

Nicht hinter jeder offenen Rechnung steckt ein böswilliger Schuldner. Wer säumige Kunden nicht unnötig mit einer harten Mahnung verschrecken will, hat auch andere Möglichkeiten.

von Jörg Wiebking

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Bei säumigen Kunden setzt Jürgen Helmcke auf Freundlichkeit - jedenfalls solange es geht. : „In den meisten Fällen reicht schon ein Anruf aus. Wenn ich dann freundlich nach der offenen Rechnung frage, habe ich das Geld meist zwei bis drei Tage später auf dem Konto.“

Wenn nicht, legt der Zimmermeister aus Jork mit einer schriftlichen „Zahlungserinnerung“ nach. Erst wenn das nichts bringt, wird Helmcke deutlicher. „Dann schicke eine erste Mahnung mit einer Zahlungsfrist von sechs Tagen.“

In der zweiten Mahnung gibt er dem Kunden noch einmal drei Tage, „danach gehen solche Fälle konsequent zum Inkasso“.

Das sei jedoch die Ausnahme, berichtet der Unternehmer. „In den letzten zwei Jahren hatte ich keinen einzigen Fall für das Inkasso, die meisten Kunden reagieren spätestens bei der zweiten Mahnung.“

Gegenleistung einfordern
Doch nicht jeder Handwerker geht so konsequent vor. „Bei vielen Unternehmern besteht die Sorge, Kunden mit einer Mahnung zu verschrecken“, berichtet der Rechtsanwalt Stefan Hansch aus Hamburg.

Hansch, der sich auf den Forderungseinzug spezialisiert hat, rät jedoch zu mehr Selbstbewusstsein. : „Der Handwerker hat eine Leistung erbracht und kann nun eine Gegenleistung erwarten.“ Zumal der Verzicht auf eine Forderung auch keine Garantie dafür sei, dass der Schuldner weitere Aufträge erteilt.

Telefonisches Nachfassen lohnt sich
Hansch ist überzeugt, dass sich das Nachfassen beim Auftraggeber lohnt. In jedem Fall rät er zu einem freundlichen aber bestimmten Ton. „Eine Mahnung bleibt eine Mahnung, auch wenn Zahlungserinnerung darüber steht.“

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