25.02.2010
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Banken

So kämpfen Sie um Ihre Sicherheiten

Ob Immobilien, Wertpapiere oder Lebensversicherung: Kein Kredit ohne solche Sicherheiten. Manchmal übertreiben es die Banken allerdings. Doch gegen Übersicherung können Sie sich wehren.

Sicherheiten sind ein echter Engpass, wenn es um neue Kredite geht. In einer Umfrage des ZDH beklagen fast 43 Prozent aller Handwerker, dass ihre Banken mehr Kreditsicherheiten verlangen. Die Prognose des ZDH klingt düster: Es drohe ein akutes Problem, da Betriebe nicht immer neue Sicherheiten zur Verfügung stellen können.

Die Folge bekämen kleine Firmen schon heute zu spüren: Häufigster Grund für die Ablehnung von Investitionskrediten seien unzureichende Sicherheiten.


Dabei schießen die Banken allerdings auch mal über das Ziel hinaus. „Wir haben es regelmäßig mit Fällen zu tun, in denen Banken zu hohe Sicherheiten fordern“, berichtet Rechtsanwalt Ernst-August Bach aus Hannover.


Die gute Nachricht: Wenn es Banken übertreiben, könne das zum Verfall sämtlicher Sicherheiten führen, sagt Bach. In schwerwiegenden Fällen hätten Handwerker sogar Anspruch auf Schadenersatz.


Die schlechte Nachricht: Nicht jede Sicherheit ist so viel wert, wie ein Kreditnehmer es vielleicht erwartet.


Wie hoch darf eine Bank Kredite besichern?
Banken haben einen erheblichen Spielraum bei der Forderung nach Sicherheiten. Erst wenn eine Bank einen Kredit massiv übersichert, haben Kreditnehmer die Möglichkeit zur Gegenwehr, berichtet Bach.


  • Anfängliche Übersicherung: Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Kreditsumme schon bei Abschluss des Kredites oder durch Nachbesicherung um mehr als das Doppelte, so handelt es sich um eine anfängliche Übersicherung. Ihr Recht: Im Streitfall kann das für die Bank zum Verfall sämtlicher Sicherheiten führen.

  • Nachträgliche Übersicherung: Hat ein Kreditnehmer seinen Kredit bereits teilweise abbezahlt, so kann sich ebenfalls eine Übersicherung ergeben, wenn die Bank nicht entsprechend Sicherheiten freigibt. Übersteigen die Sicherheiten den verbleibenden Restkreditbetrag um 50 Prozent, so handelt es sich um eine nachträgliche Übersicherung. Ihr Recht: In diesem Fall hat der Kreditnehmer Anspruch auf Freigabe der nicht mehr benötigten Sicherheiten.

  • Knebelung: Nimmt eine Bank durch ihre Besicherungspolitik einem Unternehmen jeden wirtschaftlichen Handlungsspielraum, so kann der Kreditnehmer zudem „Knebelung“ geltend machen. Das ist nach Bachs Erfahrung häufig dann der Fall, wenn ein Unternehmer alle verfügbaren Sicherheiten an eine einzige Bank gegeben hat, und die Bank trotz Teilrückzahlung von Krediten die entsprechenden Sicherheiten nicht wieder freigibt. „Dann ist es dem Betroffenen unmöglich, mit anderen Banken über eine Umschuldung zu verhandeln. Ihr Recht: Knebelung ist sittenwidrig und kann zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank führen.


Auf den folgenden Seiten lesen Sie, wie Banken Ihre Sicherheiten bewerten - und wie Sie sich auf solche Verhandlungen vorbereiten.

 
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