18.10.2012
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Diese Gefahren sollten Sie kennen

So haften Sie persönlich in der Insolvenz

6. Keine Haftung für Löhne und Arbeitgeber-Anteil an den Beiträgen

Und was passiert, wenn sich ein Geschäftsführer vollkommen korrekt verhält und ab der Insolvenzreife weder Löhne noch Rechnungen oder den Arbeitgeber-Anteil an den Sozialbeiträgen bezahlt?

"Wenn er dann auch noch rechtzeitig Insolvenzantrag stellt, ist er auf der sicheren Seite, dafür kann der Geschäftsführer nicht haftbar gemacht werden", betont Ringstmeier. Mitarbeiter können dann zunächst auf Insolvenzgeld vom Arbeitsamt hoffen. Ansonsten gilt für sie das Gleiche wie für Lieferanten und Banken: Für sie bleibt nur die Insolvenzmasse.

  Weitere Infos zum Thema:


(jw)

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